Sondersitzung Rathaus Neubau

Philipp Braun • 27. Juni 2024

CDU fordert gesicherte Finanzierung für das Rathaus in Rheydt und sorgt sich um die Rheydter Innenstadt

Die CDU-Ratsfraktion und die Bezirksfraktion Süd der CDU äußern scharfe Kritik an den derzeitigen Planungen zum Rathaus-Neubau in Rheydt. In der kommenden Sondersitzung am Donnerstag, 27. Juni 2024, werden sie einen Antrag zur Verschiebung der Beschlussfassung und zur Ergänzung der Beratungsunterlagen stellen.

„Die gescheiterte Finanzierung des Projekts 'Rathaus der Zukunft mg+ 2023' hat deutlich gezeigt, dass der Finanzrahmen für den Neubau äußerst begrenzt ist. Es ist essentiell, die Finanzierbarkeit dieser Summe in den kommenden Haushalten verbindlich darzustellen, bevor weitere Mittel in die Planung fließen und wertvolle Zeit verloren geht“, so Annette Bonin, Sprecherin der CDU im Ausschuss für Bauen, Planung und Stadtentwicklung.

Die derzeitigen Planungen umfassen den Bau von Bauteil A rund um das historische Rathaus sowie die Machbarkeitsstudie für Bauteil B, das ehemalige Karstadt-Gebäude. Die Gesamtkosten werden auf mindestens 150 Millionen Euro geschätzt. „Bei einem Finanzbedarf von geschätzten 150 Millionen Euro stehen 750 neue Arbeitsplätze gegenüber. Das entspricht reinen Baukosten von etwa 144.000 Euro pro Arbeitsplatz – eine Summe, die uns dazu zwingt, die Finanzierung sorgfältig zu prüfen“, betont Marion Gutsche, Sprecherin des Ausschusses für Betriebe und Vergabe.

 Die CDU hebt besonders hervor, dass es ökonomisch sinnvoller wäre, mit dem Bauteil B zu beginnen. „Die Baukosten für einen Arbeitsplatz im Bauteil B liegen bei etwa 109.000 Euro – deutlich niedriger als bei Bauteil A. Zudem würde das ehemalige Karstadt-Gebäude durch sein verbessertes Erscheinungsbild die Innenstadt aufwerten und fast 800 Arbeitsplätze für 1.000 Mitarbeiter in die Rheydter City bringen, was eine deutliche Belebung mit sich bringen würde“, erklärt Roderich Busch, Vorsitzender der CDU-Bezirksfraktion Süd.

 „Die Alternative, mit Bauteil A zu beginnen, würde hingegen die Innenstadt durch viele Monate des Abrisses belasten. Aus der Erfahrung mit der Baustelle Minto wissen wir, wie negativ sich langwierige Bauarbeiten auf das Stadtbild und die Belebung auswirken können“, fügt Busch hinzu.

Die CDU fordert daher die Verwaltung auf, die Beratungsunterlagen um eine Stellungnahme der Kämmerei zur Sicherstellung der benötigten Finanzmittel, Aussagen zu den Kreditrahmen und eine detaillierte Ergänzung der Machbarkeitsstudie für Bauteil B zu erweitern. Zudem sollen Kostenschätzungen zum provisorischen Umbau des Erdgeschosses von Bauteil B sowie zu den erforderlichen Interimsunterbringungen und Umzügen der Mitarbeiter vorgelegt werden.

 „Ohne einen schnellen Umbau des leerstehenden ehemaligen Karstadt Gebäudes ist eine Verwahrlosung des Rheydter Innenstadtbereiches zu befürchten. Ein vorgezogener Ausbau des Erdgeschosses ohne Gesamtumbau wäre ineffizient und kostspielig. Daher fordern wir eine transparente und umfassende Planung sowie eine klare Kostenschätzung für alle Maßnahmen“, so Busch abschließend.

Die CDU setzt sich für eine zukunftsgerechte und finanzierbare Unterbringung der Verwaltungsmitarbeiter ein und fordert eine realistische und durchdachte Planung für das gesamte Bauvorhaben.

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3. Juli 2026
Spätestens seit einigen traurigen Ereignissen der näheren Vergangenheit wissen wir hinlänglich, dass Mitarbeitende der Stadt Mönchengladbach insbesondere im außendienstlichen Einsatz der Gefahr ausgesetzt sind, Opfer von gewalttätigen Angriffen zu werden. Im Fokus stehen hierbei naturgemäß die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungs- und Servicedienstes (KOS), aber auch andere Einheiten im vornehmlich außendienstlichen Einsatz (z.B. die Verkehrsüberwachung). "Wer für unsere Stadt einsteht, der muss sich auch auf unsere Stadt verlassen können. Deshalb wollen wir Beschäftigte, die im Dienst Opfer von Gewalt werden, nicht mit den Folgen allein lassen", führt Dominic Gläser, Vorsitzender des Ausschusses für Öffentliche Ordnung, Feuerwehr und Katastrophenschutz (AFOK), aus. Kommt es zu einem tätlichen Angriff auf städtische Mitarbeitende, kommt auf die Täterin oder den Täter ein entsprechendes Strafverfahren zu. Im Anschluss daran haben die geschädigten Mitarbeitenden je nach Lage des Falls die Möglichkeit, zivilrechtlich Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche vor Gericht geltend zu machen. Problem dabei aus Sicht der Mitarbeitenden: Verfügt die verurteilte Person nicht über die finanziellen Ressourcen, bleiben die Forderungen uneinbringlich. „Das Landesbeamtengesetz sieht vor, dass das Land derartige Ansprüche sofort nach Gerichtsurteil an die Geschädigten auszahlt und die verurteilte Person dann monatliche Zahlungen an die Landeskasse leistet. Ersatzweise kann eine solche Regelung auch für Kommunalbeamte angewandt werden, nicht jedoch für Angestellte, was für die Mitarbeitenden in Mönchengladbach ein Problem ist, da ein Großteil der im Fokus stehenden Einheiten vorwiegend im Angestelltenverhältnis tätig ist“, so Gläser weiter. Genau diese Lücke wollen CDU und SPD nun schließen: „Ob jemand im Beamten- oder im Angestelltenverhältnis steht, darf künftig keine Rolle mehr spielen. Entscheidend ist, ob Beschäftigte im Dienst Opfer eines Angriffs geworden sind und daraus gerichtlich festgestellte Ansprüche entstanden sind. In solchen Fällen soll die Stadt bei uneinbringlichen Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen einstehen.“, so der Sprecher der SPD im AFOK, Tonda Löffler.  Für Martin Heinen, Sprecher der CDU im AFOK ist klar: „Am liebsten wäre es mir, die von uns nun eingebrachte Regelung kommt gar nicht erst zum Tragen. Wenn es aber zu tätlichen Angriffen auf unsere Mitarbeitenden kommt, hilft Geld alleine zwar bei Weitem nicht bei der Bewältigung. Dass Opfer aber 15, 20 oder mehr Jahre auf eine Begleichung von Ansprüchen warten müssen, entspricht nicht unserem Anspruch an Fürsorge, weshalb es gut ist, dass diese mitarbeitendenfreundliche Regelung nun auf den Weg gebracht wird“.
3. Juli 2026
Der Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung gibt grünes Licht für den „Bau-Turbo“. Damit sollen Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Ziel ist ein weiterer Hebel zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums. „Wir freuen uns sehr, dass der „Bau-Turbo“ nun auch in Mönchengladbach kommt. Wohnraum wird dringend benötigt und wir müssen alles dafür tun, damit gute Projekte schneller umgesetzt werden können. Mit dem Beschluss setzen wir ein klares Signal für einfachere Verfahren, mehr Tempo beim Bauen und für eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung“, erklärt die baupolitische Sprecherin der CDU-Ratsfraktion, Marion Gutsche. Von der Einführung des „Bau-Turbos“ profitieren insbesondere Investoren und Bauträger. Kürzere Genehmigungszeiten schaffen mehr Planungssicherheit, reduzieren Finanzierungskosten und erhöhen die Attraktivität Mönchengladbachs als Investitionsstandort für neue Wohnbauprojekte, erklären die CDU & SPD Stadtratsfraktionen. „Für Investoren und Bauträger zählen vor allem Verlässlichkeit und Geschwindigkeit. Wenn Genehmigungen schneller erteilt werden, können beispielsweise Mehrfamilienhäuser oder neue Wohnquartiere deutlich früher realisiert werden,“ meint Andrea Koczelnik, die baupolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion. „Besonders begrüßen wir, dass der „Bau-Turbo“ sowohl im Innenbereich als auch unter bestimmten Voraussetzungen im Außenbereich Anwendung finden kann. Dadurch eröffnen sich zusätzliche Möglichkeiten, Flächenpotenziale für die Stadtentwicklung zu nutzen“, so CDU-Ratsherr Manfred Langen.  Thomas Fegers (SPD), Vorsitzender des Ausschusses für Planung, Bauen und Stadtentwicklung meint dazu: „Wir sind überzeugt, dass der „Bau-Turbo“ den Wohnungsbau in Mönchengladbach, unter Beachtung städtischer Rahmenplanungen, nachhaltig stärken wird. Unsere Stadt soll für Investoren, Bauträger und zukünftige Bewohner gleichermaßen noch attraktiver werden.“
3. Juli 2026
Die Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Mönchengladbach setzen sich dafür ein, die Sanierung und Aufwertung städtischer Spielplätze auch im Haushaltsjahr 2027 im Blick zu behalten.  Mit einem gemeinsamen Antrag soll die Verwaltung beauftragt werden zu prüfen, wie der bisherige Ansatz für notwendige Maßnahmen im städtischen Spielplatzportfolio fortgeführt werden kann. Frei zugängliche und wohnortnahe Spielplätze seien wichtige Orte für Kinder und Familien. Deshalb wollen beide Fraktionen frühzeitig klären, wie die begonnene Spielplatzentwicklungsplanung verlässlich und mit Augenmaß fortgesetzt werden kann. „Wir haben im Kooperationsvertrag klar vereinbart, die Spielplatzentwicklungsplanung konsequent fortzusetzen. Gut gepflegte und sichere Spielplätze sind wichtige Orte für Kinder und Familien in unserer Stadt. Deshalb wollen wir frühzeitig klären, wie wir Sanierung, Aufwertung und nachhaltigen Unterhalt auch im Haushalt 2027 verlässlich absichern können. Dabei geht es um Familienfreundlichkeit, Bewegung, Begegnung und um eine verantwortungsvolle Planung, die Qualität sichert und hohe Folgekosten vermeidet.“, so MdL Jochen Klenner, Sprecher der CDU-Fraktion im Jugendhilfeausschuss. Die Sprecherin der SPD-Fraktion im Jugendhilfeausschuss, Ratsfrau Ursula Schiffer ergänzt: „Wer eine familienfreundliche Stadt gestalten will, muss bei den Kindern anfangen. Moderne Spielplätze fördern Bewegung, soziale Kontakte und die Entwicklung junger Menschen. Deshalb setzen wir unseren eingeschlagenen Weg konsequent fort und investieren weiterhin in die Qualität unserer Spielplätze und schaffen attraktive Orte für alle Familien in allen Stadtteilen Mönchengladbachs.“ “Sichere und moderne Spielplätze schaffen Raum für Bewegung und Entwicklung unserer Kinder. Damit investieren wir in das Wohlbefinden von Familien.”, sagte die Ausschussvorsitzende im Jugendhilfeausschuss, CDU-Ratsfrau Christiane Sörgel.
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