Flüchtlingsunterkunft in Holt

Philipp Braun • 21. Juni 2024

CDU übt scharfe Kritik an Vorgehen der Verwaltung

Die CDU-Ratsfraktion Mönchengladbach äußert scharfe Kritik über den Umgang von Oberbürgermeister Felix Heinrichs mit den städtischen Finanzen im Zusammenhang mit der geplanten Flüchtlingsunterkunft im Stadtteil Holt und weist auf die bevorstehende städtische Informationsveranstaltung hin. Durch den Einsatz des Ratsherrn für Holt/Hehn, Michael Eßer, findet diese Veranstaltung nun doch vor der endgültigen Entscheidung im Rat statt, um die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über das Projekt auf einem städtischen Grundstück an der Monschauer Straße/ Hehner Straße zu informieren und in den Entscheidungsprozess einzubinden.

Die CDU-Ratsfraktion äußert Bedenken hinsichtlich des Baus der neuen Flüchtlingsunterkunft, besonders wegen der geplanten Finanzierung und der Folgen für den städtischen Haushalt:

Fördergelder bereits verbraucht: Nach ersten Informationen der Verwaltung sollte die Flüchtlingsunterkunft mit Fördergeldern des Landes und Bundes in Höhe von 10 Millionen Euro finanziert werden. Diese Mittel hätten nach Sicht der CDU jedoch besser für die Haushaltskonsolidierung genutzt werden können, um das Defizit von 70 Millionen Euro zu verringern. Durch die Verwendung dieser Mittel für den Bau der Flüchtlingsunterkunft hätten andere Bauprojekte, wie in Schulen oder dem Tierheim, zurückgestellt werden müssen. Nach neuesten Informationen des Kämmerers Michael Heck aus dem Finanzausschuss, stellt sich die Lage jedoch völlig anders dar. Auf die explizite Nachfrage von Ratsherr Frank Eibenberger, CDU-Sprecher im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, ob das Fördergeld zur Verfügung steht, kam folgende Antwort: „Die 9,7 Millionen sind bereits in den Haushalt eingeflossen und vom Grunde her zum größten Teil verbraucht für bereits vorfinanzierte Maßnahmen für Flüchtlinge. Der Rest der Summe wird bis spätestens Ende des Jahres aufgebraucht. Sollte die Flüchtlingsunterkunft gebaut werden, muss das über neue Schulden finanziert werden!“

Bedarf zu hinterfragen: Angesichts einer aktuellen Belegung von nur 40 % der bestehenden Flüchtlingseinrichtungen in Mönchengladbach – darunter das ehemalige Kreiswehrersatzamt mit nur 33 % Belegung trotz teurer Umbauten – sieht die CDU keinen akuten Bedarf für eine neue Einrichtung. Zudem zeigen Informationen des Landes, dass die Flüchtlingszahlen keine besonderen Sprünge nach oben verzeichnen und momentan kein zwingender Bedarf für die Errichtung der Unterkunft besteht.

Hohe Folgekosten: Der Bau der Unterkunft würde jährliche Folgekosten von 1,5 Millionen Euro verursachen – eine zusätzliche Belastung für den städtischen Haushalt der Zukunft.

Offene Fragen: Es gibt noch viele unbeantwortete Fragen, die vor einer Entscheidung geklärt werden müssen.

Über Einzelheiten des geplanten Bauprojektes und den späteren Betrieb informiert die Stadtverwaltung bei einer Bürgerinformation am Montag, 24. Juni, um 18 Uhr in der Turnhalle Hehnerholt, Heidegrund 15 – 19, 41069 Mönchengladbach.

Die CDU-Ratsfraktion hält den Umgang von Sozialdezernentin Dörte Schall und Oberbürgermeister Felix Heinrichs mit den städtischen Finanzen für überaus kritisch. Sollte die Flüchtlingsunterkunft gebaut werden, müsste dies laut Kämmerer Michael Heck über neue Schulden finanziert werden, wodurch sich das Haushaltsdefizit der Stadt Mönchengladbach bei 75 Millionen Euro verstetigt.

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3. Juli 2026
Spätestens seit einigen traurigen Ereignissen der näheren Vergangenheit wissen wir hinlänglich, dass Mitarbeitende der Stadt Mönchengladbach insbesondere im außendienstlichen Einsatz der Gefahr ausgesetzt sind, Opfer von gewalttätigen Angriffen zu werden. Im Fokus stehen hierbei naturgemäß die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungs- und Servicedienstes (KOS), aber auch andere Einheiten im vornehmlich außendienstlichen Einsatz (z.B. die Verkehrsüberwachung). "Wer für unsere Stadt einsteht, der muss sich auch auf unsere Stadt verlassen können. Deshalb wollen wir Beschäftigte, die im Dienst Opfer von Gewalt werden, nicht mit den Folgen allein lassen", führt Dominic Gläser, Vorsitzender des Ausschusses für Öffentliche Ordnung, Feuerwehr und Katastrophenschutz (AFOK), aus. Kommt es zu einem tätlichen Angriff auf städtische Mitarbeitende, kommt auf die Täterin oder den Täter ein entsprechendes Strafverfahren zu. Im Anschluss daran haben die geschädigten Mitarbeitenden je nach Lage des Falls die Möglichkeit, zivilrechtlich Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche vor Gericht geltend zu machen. Problem dabei aus Sicht der Mitarbeitenden: Verfügt die verurteilte Person nicht über die finanziellen Ressourcen, bleiben die Forderungen uneinbringlich. „Das Landesbeamtengesetz sieht vor, dass das Land derartige Ansprüche sofort nach Gerichtsurteil an die Geschädigten auszahlt und die verurteilte Person dann monatliche Zahlungen an die Landeskasse leistet. Ersatzweise kann eine solche Regelung auch für Kommunalbeamte angewandt werden, nicht jedoch für Angestellte, was für die Mitarbeitenden in Mönchengladbach ein Problem ist, da ein Großteil der im Fokus stehenden Einheiten vorwiegend im Angestelltenverhältnis tätig ist“, so Gläser weiter. Genau diese Lücke wollen CDU und SPD nun schließen: „Ob jemand im Beamten- oder im Angestelltenverhältnis steht, darf künftig keine Rolle mehr spielen. Entscheidend ist, ob Beschäftigte im Dienst Opfer eines Angriffs geworden sind und daraus gerichtlich festgestellte Ansprüche entstanden sind. In solchen Fällen soll die Stadt bei uneinbringlichen Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen einstehen.“, so der Sprecher der SPD im AFOK, Tonda Löffler.  Für Martin Heinen, Sprecher der CDU im AFOK ist klar: „Am liebsten wäre es mir, die von uns nun eingebrachte Regelung kommt gar nicht erst zum Tragen. Wenn es aber zu tätlichen Angriffen auf unsere Mitarbeitenden kommt, hilft Geld alleine zwar bei Weitem nicht bei der Bewältigung. Dass Opfer aber 15, 20 oder mehr Jahre auf eine Begleichung von Ansprüchen warten müssen, entspricht nicht unserem Anspruch an Fürsorge, weshalb es gut ist, dass diese mitarbeitendenfreundliche Regelung nun auf den Weg gebracht wird“.
3. Juli 2026
Der Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung gibt grünes Licht für den „Bau-Turbo“. Damit sollen Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Ziel ist ein weiterer Hebel zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums. „Wir freuen uns sehr, dass der „Bau-Turbo“ nun auch in Mönchengladbach kommt. Wohnraum wird dringend benötigt und wir müssen alles dafür tun, damit gute Projekte schneller umgesetzt werden können. Mit dem Beschluss setzen wir ein klares Signal für einfachere Verfahren, mehr Tempo beim Bauen und für eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung“, erklärt die baupolitische Sprecherin der CDU-Ratsfraktion, Marion Gutsche. Von der Einführung des „Bau-Turbos“ profitieren insbesondere Investoren und Bauträger. Kürzere Genehmigungszeiten schaffen mehr Planungssicherheit, reduzieren Finanzierungskosten und erhöhen die Attraktivität Mönchengladbachs als Investitionsstandort für neue Wohnbauprojekte, erklären die CDU & SPD Stadtratsfraktionen. „Für Investoren und Bauträger zählen vor allem Verlässlichkeit und Geschwindigkeit. Wenn Genehmigungen schneller erteilt werden, können beispielsweise Mehrfamilienhäuser oder neue Wohnquartiere deutlich früher realisiert werden,“ meint Andrea Koczelnik, die baupolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion. „Besonders begrüßen wir, dass der „Bau-Turbo“ sowohl im Innenbereich als auch unter bestimmten Voraussetzungen im Außenbereich Anwendung finden kann. Dadurch eröffnen sich zusätzliche Möglichkeiten, Flächenpotenziale für die Stadtentwicklung zu nutzen“, so CDU-Ratsherr Manfred Langen.  Thomas Fegers (SPD), Vorsitzender des Ausschusses für Planung, Bauen und Stadtentwicklung meint dazu: „Wir sind überzeugt, dass der „Bau-Turbo“ den Wohnungsbau in Mönchengladbach, unter Beachtung städtischer Rahmenplanungen, nachhaltig stärken wird. Unsere Stadt soll für Investoren, Bauträger und zukünftige Bewohner gleichermaßen noch attraktiver werden.“
3. Juli 2026
Die Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Mönchengladbach setzen sich dafür ein, die Sanierung und Aufwertung städtischer Spielplätze auch im Haushaltsjahr 2027 im Blick zu behalten.  Mit einem gemeinsamen Antrag soll die Verwaltung beauftragt werden zu prüfen, wie der bisherige Ansatz für notwendige Maßnahmen im städtischen Spielplatzportfolio fortgeführt werden kann. Frei zugängliche und wohnortnahe Spielplätze seien wichtige Orte für Kinder und Familien. Deshalb wollen beide Fraktionen frühzeitig klären, wie die begonnene Spielplatzentwicklungsplanung verlässlich und mit Augenmaß fortgesetzt werden kann. „Wir haben im Kooperationsvertrag klar vereinbart, die Spielplatzentwicklungsplanung konsequent fortzusetzen. Gut gepflegte und sichere Spielplätze sind wichtige Orte für Kinder und Familien in unserer Stadt. Deshalb wollen wir frühzeitig klären, wie wir Sanierung, Aufwertung und nachhaltigen Unterhalt auch im Haushalt 2027 verlässlich absichern können. Dabei geht es um Familienfreundlichkeit, Bewegung, Begegnung und um eine verantwortungsvolle Planung, die Qualität sichert und hohe Folgekosten vermeidet.“, so MdL Jochen Klenner, Sprecher der CDU-Fraktion im Jugendhilfeausschuss. Die Sprecherin der SPD-Fraktion im Jugendhilfeausschuss, Ratsfrau Ursula Schiffer ergänzt: „Wer eine familienfreundliche Stadt gestalten will, muss bei den Kindern anfangen. Moderne Spielplätze fördern Bewegung, soziale Kontakte und die Entwicklung junger Menschen. Deshalb setzen wir unseren eingeschlagenen Weg konsequent fort und investieren weiterhin in die Qualität unserer Spielplätze und schaffen attraktive Orte für alle Familien in allen Stadtteilen Mönchengladbachs.“ “Sichere und moderne Spielplätze schaffen Raum für Bewegung und Entwicklung unserer Kinder. Damit investieren wir in das Wohlbefinden von Familien.”, sagte die Ausschussvorsitzende im Jugendhilfeausschuss, CDU-Ratsfrau Christiane Sörgel.
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