
Medienentwicklungsplan schafft wesentliche Basis für Digitalisierung an Schulen
PMG • 12. Dezember 2019

Die Digitalisierung von Schule schreitet in Mönchengladbach voran. Der Rat hat dazu nun die Umsetzung des Medienentwicklungsplans(MEP) für den Planungszeitraum 2020 bis 2024 beschlossen. Darin geht es in der Hauptsache darum, was an Schulen an Grundstrukturen vorhanden sein muss, um digitales Arbeiten und Lernen überhaupt möglich zu machen. Während dank Landesfördermittel schon in naher Zukunft alle Schulstandorte eine gute Breitbandversorgung haben werden, muss auch innerhalb der Schulen einiges passieren. So sollen alle Räume Anschlüsse haben, um Geräte an ein Netzwerk anzuschließen. Um flexibel arbeiten zu können, sollen die Schulen aber auch mit WLAN, also eine kabellosen Verbindungsmöglichkeit, ausgestattet werden.
Für den naturwissenschaftlichen Bereich spielen auch digitale Arbeitsgeräte ein Rolle: Digitale Sensoren, elektronische Mikroskope und spezielle Software. Neben der Anschaffung geht es dabei auch um die Verwaltung der Lizenzen und um Unterhaltungsaufwand der Geräte.
Spezielle Lernsoftware wird auch generell im Unterricht eine Rolle spielen. Außerdem erhalten die Schulen mobile Endgeräte wie Laptops und Tablets für die Schüler. Dabei ist ein Schlüssel von einem Endgerät pro fünf Schüler vorgesehen. "Natürlich ist es Schule dabei unbenommen, die Geräte so einzusetzen, dass auch schon mal jeder Schüler ein Endgerät hat, da sie sicherlich nicht bei jedem Unterricht zum Einsatz kommen oder kommen müssen", sagt Schuldezernent Dr. Gert Fischer. Noch nicht genau absehbar ist, inwiefern die Benutzung eigener Geräte der Schülerinnen und Schüle in Zukunft auch eine Rolle spielen wird und kann.
Klar ist dabei jetzt schon, dass der MEP nur der Startschuss für eine Digitalisierung von Schule sein kann, erklärt der Fachbereichsleiter Schule und Sport Harald Weuthen: "Gemeinsam mit Experten von außerhalb stehen wir außerdem regelmäßig mit den Schulen in Kontakt und entwickeln zusammen das jeweilige Medienkonzept. Und natürlich wird es parallel Ansprechpartner für Wartung oder Reparatur der Technik geben. Auch das ist bereits Teil des MEP."
Die Kosten für das Gesamtpaket, mit dem sich die Stadt schon frühzeitig aufgestellt hat, liegen bei rund 17,7 Millionen Euro. Mit dem "DigitalPakt NRW" können dort rund 15,2 Millionen Euro gefördert werden. "Allerdings haben wir auch schon jetzt alle politischen Gremien darauf aufmerksam gemacht, dass nach dem aktuellen Planungszeitraum nach bisherigen Erkenntnissen jährlich etwa 2,1 Millionen Euro anfallen für die Aktualisierung der gesamten Technik und der Software", ergänzt Fischer. Dennoch schafft der MEP eine wesentliche Grundlage, auf der die weitere Digitalisierung der Schulen in Mönchengladbach auch in Zukunft aufbauen kann.
https://www.moenchengladbach.de/de/rathaus/buergerinfo-a-z/bildung-kultur-sport-dezernat-iv/fachbereich-schule-und-sport-40/schulbetrieb/medienentwicklungsplan/
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Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat in seiner Sitzung am Montag auf Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich beschlossen, dass die Verwaltung eine kommunale Regelung zum Verbot des Verkaufs sowie der Abgabe und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige prüfen soll. Die CDU begrüßt die Zustimmung der anderen Fraktionen zu diesem wichtigen Schritt für den Gesundheitsschutz von Jugendlichen. „Lachgas ist kein harmloser Freizeitspaß, sondern ein ernstzunehmendes Rauschmittel mit gefährlichen Folgen für Körper und Psyche“, warnt Petra Heinen-Dauber, jugendpolitische Sprecherin der CDU-Ratsfraktion. „Wir beobachten mit großer Sorge, dass der Konsum gerade unter Jugendlichen zunimmt – teilweise sogar im Umfeld von Schulen, Spielplätzen oder Freizeiteinrichtungen. Daher war es uns wichtig diesen Antrag in den Rat einzubringen und danken den anderen Fraktionen für ihre Zustimmung.“ Die CDU verweist auf eine steigende Zahl von Missbrauchsfällen auch in Mönchengladbach. Das ursprünglich aus der Medizin und Gastronomie bekannte Gas wird mittlerweile in Form kleiner Kapseln oder Flaschen in Kiosken, Tankstellen und Spätverkaufsstellen frei verkauft – häufig auch an Minderjährige, obwohl die gesundheitlichen Gefahren immens sind. Neben kurzfristigen Wirkungen wie Schwindel, Übelkeit und Bewusstlosigkeit drohen bei regelmäßigem Konsum langfristige Nervenschäden, Lähmungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. „Andere europäische Länder wie die Niederlande und Großbritannien haben längst reagiert. Es ist höchste Zeit, dass wir auch in Mönchengladbach Maßnahmen ergreifen, um den Zugang für Jugendliche zu erschweren“, so Martin Heinen, sicherheitspolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion. „Wir freuen uns, dass unser Antrag breite Unterstützung im Rat gefunden hat. Jetzt ist die Verwaltung gefordert, eine rechtssichere Lösung zu erarbeiten.“ Der Beschluss sieht vor, dass geprüft wird, ob – nach dem Vorbild der Stadt Dortmund – eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen werden kann, die Verkauf, Abgabe und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige im Stadtgebiet untersagt. Ebenso soll geklärt werden, inwiefern Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet werden können. „Die Stadt muss hier vorbeugend tätig werden – zum Schutz der Gesundheit und Entwicklung junger Menschen“, so Petra Heinen-Dauber abschließend. „Es geht nicht um Bevormundung, sondern um Verantwortung.“

Mit Unverständnis reagiert die CDU-Ratsfraktion auf die ablehnende Haltung von SPD, Grünen und Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD) zur Unterstützung der Mönchengladbacher Kioskbetreiber. In der Ratssitzung am Montag hatte die CDU beantragt, dass die Verwaltung eine zentrale Informationsveranstaltung für Kioskbesitzer organisiert. Diese wünschen sich nach mehreren Kontrollen zu Sonntagsöffnungen dringend Klarheit und Dialog – doch Verwaltung und Mehrheitskoalition verweigern beides. „Die Stadt könnte helfen, wenn sie nur wollte“, erklärt der CDU-Sprecher im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Feuerwehr und Katastrophenschutz, Martin Heinen. „Viele Kioskbetreiber wissenderzeit nicht, was erlaubt ist und was nicht. Sie brauchen klare Informationen, keine Bürokratiehürden – und vor allem ein Signal, dass sie mit ihren Sorgen ernst genommen werden.“ Die CDU hatte den Antrag eingebracht, nachdem sich zahlreiche Kioskbetreiber an ihre Ratsfraktion gewandt hatten. Der Wunsch: Neben einer schriftlichen Information durch die Verwaltung auch eine Präsenzveranstaltung, bei der offene Fragen beantwortet und Sachverhalte geklärt werden können. Doch die Mehrheit im Rat verweigerte dieses Angebot. SPD, Grüne und Die Linke lehnten den Antrag ab – ebenso wie OB Heinrichs. Er verwies lapidar darauf, dass sich jeder Betreiber ja individuell melden könne. „Diese Haltung ist weltfremd und realitätsfern“, kritisiert CDU-Fraktionsvorsitzender Fred Hendricks. „Kioskbetreiber sind kleine Unternehmer, die täglich um ihre Existenz kämpfen. Statt ihnen aktiv unter die Arme zu greifen, zeigt die Stadt ihnen die kalte Schulter. Offenbar haben diese Betriebe bei SPD und Grünen keine Lobby.“ Die Verwaltung verschanzt sich hinter angeblicher Gesetzeslage und verweist auf das Land. Dabei gäbe es durchaus Spielräume für pragmatische Lösungen entlang der rechtlichen Rahmenbedingungen – andere Städte machen es vor. Doch in Mönchengladbach herrscht Stillstand. „Wir erwarten von der Verwaltung keine Rechtsbeugung, aber einen lösungsorientierten Umgang mit einer Branche, die Teil der Nahversorgung in unseren Stadtteilen ist“, so Martin Heinen. „Wenn gewollt wäre, könnte man mit Blick auf das Ladenöffnungsgesetz praktikable Wege finden.“ Die Folgen der Untätigkeit sind fatal: Die betroffenen Kioske verlieren wichtige Sonntagsumsätze – Einnahmen, die stattdessen an Tankstellen, Bahnhöfen oder ins benachbarte Ausland wie die Niederlande fließen, wo Sonntagsöffnungen erlaubt sind. „Wenn wir unsere lokale Nahversorgung erhalten wollen, muss sich die Stadt endlich als Partner der kleinen Betriebe verstehen“, fordert Fred Hendricks. „Dazu gehört ein offener Austausch auf Augenhöhe – nicht Ignoranz und Wegducken.“