Medienentwicklungsplan schafft wesentliche Basis für Digitalisierung an Schulen

PMG • 12. Dezember 2019
Die Digitalisierung von Schule schreitet in Mönchengladbach voran. Der Rat hat dazu nun die Umsetzung des Medienentwicklungsplans(MEP) für den Planungszeitraum 2020 bis 2024 beschlossen. Darin geht es in der Hauptsache darum, was an Schulen an Grundstrukturen vorhanden sein muss, um digitales Arbeiten und Lernen überhaupt möglich zu machen. Während dank Landesfördermittel schon in naher Zukunft alle Schulstandorte eine gute Breitbandversorgung haben werden, muss auch innerhalb der Schulen einiges passieren. So sollen alle Räume Anschlüsse haben, um Geräte an ein Netzwerk anzuschließen. Um flexibel arbeiten zu können, sollen die Schulen aber auch mit WLAN, also eine kabellosen Verbindungsmöglichkeit, ausgestattet werden.

Ein weiterer Bestandteil des MEPs sind Geräte zur Präsentation in den Unterrichtsräumen. Dabei geht es nicht darum, die grüne Tafel zu ersetzen. Sie wird weiter Arbeitsmittel im Unterricht sein. Overheadprojektoren sollen aber der Vergangenheit angehören, wenn es darum geht, zum Beispiel Ergebnisse von Gruppenarbeiten der ganzen Klasse zu präsentieren. Eine solche Präsentation soll in Zukunft über wandmontierte Beamer mit Präsentationsfläche und Beschallung oder einen wandmontierten Großbildschirm mit Soundausgabe möglich sein.
Für den naturwissenschaftlichen Bereich spielen auch digitale Arbeitsgeräte ein Rolle: Digitale Sensoren, elektronische Mikroskope und spezielle Software. Neben der Anschaffung geht es dabei auch um die Verwaltung der Lizenzen und um Unterhaltungsaufwand der Geräte.
Spezielle Lernsoftware wird auch generell im Unterricht eine Rolle spielen. Außerdem erhalten die Schulen mobile Endgeräte wie Laptops und Tablets für die Schüler. Dabei ist ein Schlüssel von einem Endgerät pro fünf Schüler vorgesehen. "Natürlich ist es Schule dabei unbenommen, die Geräte so einzusetzen, dass auch schon mal jeder Schüler ein Endgerät hat, da sie sicherlich nicht bei jedem Unterricht zum Einsatz kommen oder kommen müssen", sagt Schuldezernent Dr. Gert Fischer. Noch nicht genau absehbar ist, inwiefern die Benutzung eigener Geräte der Schülerinnen und Schüle in Zukunft auch eine Rolle spielen wird und kann.

Klar ist dabei jetzt schon, dass der MEP nur der Startschuss für eine Digitalisierung von Schule sein kann, erklärt der Fachbereichsleiter Schule und Sport Harald Weuthen: "Gemeinsam mit Experten von außerhalb stehen wir außerdem regelmäßig mit den Schulen in Kontakt und entwickeln zusammen das jeweilige Medienkonzept. Und natürlich wird es parallel Ansprechpartner für Wartung oder Reparatur der Technik geben. Auch das ist bereits Teil des MEP."

Die Kosten für das Gesamtpaket, mit dem sich die Stadt schon frühzeitig aufgestellt hat, liegen bei rund 17,7 Millionen Euro. Mit dem "DigitalPakt NRW" können dort rund 15,2 Millionen Euro gefördert werden. "Allerdings haben wir auch schon jetzt alle politischen Gremien darauf aufmerksam gemacht, dass nach dem aktuellen Planungszeitraum nach bisherigen Erkenntnissen jährlich etwa 2,1 Millionen Euro anfallen für die Aktualisierung der gesamten Technik und der Software", ergänzt Fischer. Dennoch schafft der MEP eine wesentliche Grundlage, auf der die weitere Digitalisierung der Schulen in Mönchengladbach auch in Zukunft aufbauen kann.

Der ganze Plan ist auch online auf der Homepage der Stadt zu finden:
https://www.moenchengladbach.de/de/rathaus/buergerinfo-a-z/bildung-kultur-sport-dezernat-iv/fachbereich-schule-und-sport-40/schulbetrieb/medienentwicklungsplan/

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17. Juli 2026
Eigentlich wollte die CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Süd die nach der ersten Förderrunde des Bezirkshaushalts verbliebenen 35.000 Euro mit einer zweiten Förderrunde an lokale Vereine weitergeben. Das ist aufgrund der Haushaltssperre leider nicht mehr möglich. Das ist besonders schade, denn die Vereine leisten jeden Tag Großartiges. Sie bringen Menschen zusammen, fördern Sport, Kultur und soziales Engagement und sind aus unseren Stadtteilen nicht wegzudenken. Gerade das Ehrenamt verdient unsere Unterstützung. Die Haushaltssperre ist notwendig, um die städtischen Finanzen wieder auf eine solide Grundlage zu stellen. Trotzdem bleibt es bedauerlich, dass ausgerechnet unsere Vereine die Auswirkungen jetzt so deutlich zu spüren bekommen. Die Fraktion hofft, dass man im nächsten Jahr wieder die Möglichkeit hat, die wichtige Arbeit über den Bezirkshaushalt zu unterstützen. Social-Media Video: https://www.instagram.com/reel/Da3ejltMKFp/?igsh=MW9rc2s3aGp2ZmYzdg==
3. Juli 2026
Spätestens seit einigen traurigen Ereignissen der näheren Vergangenheit wissen wir hinlänglich, dass Mitarbeitende der Stadt Mönchengladbach insbesondere im außendienstlichen Einsatz der Gefahr ausgesetzt sind, Opfer von gewalttätigen Angriffen zu werden. Im Fokus stehen hierbei naturgemäß die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungs- und Servicedienstes (KOS), aber auch andere Einheiten im vornehmlich außendienstlichen Einsatz (z.B. die Verkehrsüberwachung). "Wer für unsere Stadt einsteht, der muss sich auch auf unsere Stadt verlassen können. Deshalb wollen wir Beschäftigte, die im Dienst Opfer von Gewalt werden, nicht mit den Folgen allein lassen", führt Dominic Gläser, Vorsitzender des Ausschusses für Öffentliche Ordnung, Feuerwehr und Katastrophenschutz (AFOK), aus. Kommt es zu einem tätlichen Angriff auf städtische Mitarbeitende, kommt auf die Täterin oder den Täter ein entsprechendes Strafverfahren zu. Im Anschluss daran haben die geschädigten Mitarbeitenden je nach Lage des Falls die Möglichkeit, zivilrechtlich Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche vor Gericht geltend zu machen. Problem dabei aus Sicht der Mitarbeitenden: Verfügt die verurteilte Person nicht über die finanziellen Ressourcen, bleiben die Forderungen uneinbringlich. „Das Landesbeamtengesetz sieht vor, dass das Land derartige Ansprüche sofort nach Gerichtsurteil an die Geschädigten auszahlt und die verurteilte Person dann monatliche Zahlungen an die Landeskasse leistet. Ersatzweise kann eine solche Regelung auch für Kommunalbeamte angewandt werden, nicht jedoch für Angestellte, was für die Mitarbeitenden in Mönchengladbach ein Problem ist, da ein Großteil der im Fokus stehenden Einheiten vorwiegend im Angestelltenverhältnis tätig ist“, so Gläser weiter. Genau diese Lücke wollen CDU und SPD nun schließen: „Ob jemand im Beamten- oder im Angestelltenverhältnis steht, darf künftig keine Rolle mehr spielen. Entscheidend ist, ob Beschäftigte im Dienst Opfer eines Angriffs geworden sind und daraus gerichtlich festgestellte Ansprüche entstanden sind. In solchen Fällen soll die Stadt bei uneinbringlichen Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen einstehen.“, so der Sprecher der SPD im AFOK, Tonda Löffler.  Für Martin Heinen, Sprecher der CDU im AFOK ist klar: „Am liebsten wäre es mir, die von uns nun eingebrachte Regelung kommt gar nicht erst zum Tragen. Wenn es aber zu tätlichen Angriffen auf unsere Mitarbeitenden kommt, hilft Geld alleine zwar bei Weitem nicht bei der Bewältigung. Dass Opfer aber 15, 20 oder mehr Jahre auf eine Begleichung von Ansprüchen warten müssen, entspricht nicht unserem Anspruch an Fürsorge, weshalb es gut ist, dass diese mitarbeitendenfreundliche Regelung nun auf den Weg gebracht wird“.
3. Juli 2026
Der Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung gibt grünes Licht für den „Bau-Turbo“. Damit sollen Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Ziel ist ein weiterer Hebel zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums. „Wir freuen uns sehr, dass der „Bau-Turbo“ nun auch in Mönchengladbach kommt. Wohnraum wird dringend benötigt und wir müssen alles dafür tun, damit gute Projekte schneller umgesetzt werden können. Mit dem Beschluss setzen wir ein klares Signal für einfachere Verfahren, mehr Tempo beim Bauen und für eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung“, erklärt die baupolitische Sprecherin der CDU-Ratsfraktion, Marion Gutsche. Von der Einführung des „Bau-Turbos“ profitieren insbesondere Investoren und Bauträger. Kürzere Genehmigungszeiten schaffen mehr Planungssicherheit, reduzieren Finanzierungskosten und erhöhen die Attraktivität Mönchengladbachs als Investitionsstandort für neue Wohnbauprojekte, erklären die CDU & SPD Stadtratsfraktionen. „Für Investoren und Bauträger zählen vor allem Verlässlichkeit und Geschwindigkeit. Wenn Genehmigungen schneller erteilt werden, können beispielsweise Mehrfamilienhäuser oder neue Wohnquartiere deutlich früher realisiert werden,“ meint Andrea Koczelnik, die baupolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion. „Besonders begrüßen wir, dass der „Bau-Turbo“ sowohl im Innenbereich als auch unter bestimmten Voraussetzungen im Außenbereich Anwendung finden kann. Dadurch eröffnen sich zusätzliche Möglichkeiten, Flächenpotenziale für die Stadtentwicklung zu nutzen“, so CDU-Ratsherr Manfred Langen.  Thomas Fegers (SPD), Vorsitzender des Ausschusses für Planung, Bauen und Stadtentwicklung meint dazu: „Wir sind überzeugt, dass der „Bau-Turbo“ den Wohnungsbau in Mönchengladbach, unter Beachtung städtischer Rahmenplanungen, nachhaltig stärken wird. Unsere Stadt soll für Investoren, Bauträger und zukünftige Bewohner gleichermaßen noch attraktiver werden.“
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