CDU-Ratsfraktion Mönchengladbach kritisiert Entscheidung gegen die Bezahlkarte

Philipp Braun • 21. Februar 2025

Stimme des Oberbürgermeisters entscheidend

In der Ratssitzung am 19.02.2025 wurde die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen nach einer emotional geführten Debatte mit einer knappen Mehrheit von 36 zu 35 Stimmen abgelehnt. Besonders brisant: Die CDU beantragte eine geheime Abstimmung, da sich im Vorfeld der Diskussion bereits deutliche Spaltungen innerhalb der ehemaligen Ampelmehrheit abzeichneten. Entscheidend für das Ergebnis war letztendlich die Stimme von Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD), der sich gegen die Einführung der Bezahlkarte in Mönchengladbach aussprach.
 
Fred Hendricks, Fraktionsvorsitzender der CDU Mönchengladbach, erklärt dazu: „Die Bezahlkarte ist ein sinnvolles Instrument, um die Steuerung der Sozialleistungen effizienter zu gestalten und gleichzeitig Fehlanreize zu reduzieren. Nordrhein-Westfalen setzt hiermit einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz konsequent um und folgt damit einer gemeinsamen Linie von 14 Bundesländern. Dass sich SPD, Grüne und Linke in Mönchengladbach gegen die Einführung der Bezahlkarte aussprechen, zeigt erneut, dass sie sich der Realität verweigern.“
 
Michael Schmitz, sozialpolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion, ergänzt: „Wir haben mit vernünftigen Argumenten für die Einführung der Bezahlkarte geworben, während SPD, Grüne und Linke eine emotionale Diskussion über Stigmatisierung und angebliche Alltagserschwernisse führten. Besonders bedauerlich ist, dass die Verwaltung die Einführung als zu kompliziert darstellte. Letztlich war es die Stimme des Verwaltungschefs und Oberbürgermeisters Felix Heinrichs, die das Zünglein an der Waage war und zur Ablehnung geführt hat.“
 
Die CDU-Ratsfraktion verweist auf die positiven Erfahrungen in anderen europäischen Ländern. Eine Studie der Princeton-Universität belegt, dass die Höhe der Sozialleistungen ein Pull-Faktor für Migration ist. Dänemark hat dies durch Leistungskürzungen eindrucksvoll nachgewiesen.
 
Die Bezahlkarte wird in Nordrhein-Westfalen seit Januar 2025 eingeführt und sollte ab dem zweiten Quartal in den Kommunen ausgerollt werden. Sie kann bundesweit dort eingesetzt werden, wo Visa akzeptiert wird, und erlaubt eine monatliche Bargeldabhebung von maximal 50 Euro. Die Karte schließt Auslandsüberweisungen, sexuelle Dienstleistungen und Glücksspiel explizit aus.
 
Martin Heinen, ordnungspolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion, erklärt abschließend: „Wir bedauern die knappe Ablehnung und fordern, dass Oberbürgermeister Heinrichs nun aufzeigt, wie die Verwaltung mit ihrem eigenen System ohne die NRW-Bezahlkarte dafür sorgen möchte, dass in Mönchengladbach ausgezahlte Gelder nicht für Bar-Bezahlungen von Schleppern, Transfer von Geldern ins Ausland sowie Glücksspiel und Prostitution missbraucht werden können."

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von Philipp Braun 15. Mai 2025
Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat in seiner Sitzung am Montag auf Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich beschlossen, dass die Verwaltung eine kommunale Regelung zum Verbot des Verkaufs sowie der Abgabe und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige prüfen soll. Die CDU begrüßt die Zustimmung der anderen Fraktionen zu diesem wichtigen Schritt für den Gesundheitsschutz von Jugendlichen. „Lachgas ist kein harmloser Freizeitspaß, sondern ein ernstzunehmendes Rauschmittel mit gefährlichen Folgen für Körper und Psyche“, warnt Petra Heinen-Dauber, jugendpolitische Sprecherin der CDU-Ratsfraktion. „Wir beobachten mit großer Sorge, dass der Konsum gerade unter Jugendlichen zunimmt – teilweise sogar im Umfeld von Schulen, Spielplätzen oder Freizeiteinrichtungen. Daher war es uns wichtig diesen Antrag in den Rat einzubringen und danken den anderen Fraktionen für ihre Zustimmung.“ Die CDU verweist auf eine steigende Zahl von Missbrauchsfällen auch in Mönchengladbach. Das ursprünglich aus der Medizin und Gastronomie bekannte Gas wird mittlerweile in Form kleiner Kapseln oder Flaschen in Kiosken, Tankstellen und Spätverkaufsstellen frei verkauft – häufig auch an Minderjährige, obwohl die gesundheitlichen Gefahren immens sind. Neben kurzfristigen Wirkungen wie Schwindel, Übelkeit und Bewusstlosigkeit drohen bei regelmäßigem Konsum langfristige Nervenschäden, Lähmungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. „Andere europäische Länder wie die Niederlande und Großbritannien haben längst reagiert. Es ist höchste Zeit, dass wir auch in Mönchengladbach Maßnahmen ergreifen, um den Zugang für Jugendliche zu erschweren“, so Martin Heinen, sicherheitspolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion. „Wir freuen uns, dass unser Antrag breite Unterstützung im Rat gefunden hat. Jetzt ist die Verwaltung gefordert, eine rechtssichere Lösung zu erarbeiten.“ Der Beschluss sieht vor, dass geprüft wird, ob – nach dem Vorbild der Stadt Dortmund – eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen werden kann, die Verkauf, Abgabe und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige im Stadtgebiet untersagt. Ebenso soll geklärt werden, inwiefern Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet werden können. „Die Stadt muss hier vorbeugend tätig werden – zum Schutz der Gesundheit und Entwicklung junger Menschen“, so Petra Heinen-Dauber abschließend. „Es geht nicht um Bevormundung, sondern um Verantwortung.“
von Philipp Braun 15. Mai 2025
Mit Unverständnis reagiert die CDU-Ratsfraktion auf die ablehnende Haltung von SPD, Grünen und Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD) zur Unterstützung der Mönchengladbacher Kioskbetreiber. In der Ratssitzung am Montag hatte die CDU beantragt, dass die Verwaltung eine zentrale Informationsveranstaltung für Kioskbesitzer organisiert. Diese wünschen sich nach mehreren Kontrollen zu Sonntagsöffnungen dringend Klarheit und Dialog – doch Verwaltung und Mehrheitskoalition verweigern beides. „Die Stadt könnte helfen, wenn sie nur wollte“, erklärt der CDU-Sprecher im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Feuerwehr und Katastrophenschutz, Martin Heinen. „Viele Kioskbetreiber wissenderzeit nicht, was erlaubt ist und was nicht. Sie brauchen klare Informationen, keine Bürokratiehürden – und vor allem ein Signal, dass sie mit ihren Sorgen ernst genommen werden.“ Die CDU hatte den Antrag eingebracht, nachdem sich zahlreiche Kioskbetreiber an ihre Ratsfraktion gewandt hatten. Der Wunsch: Neben einer schriftlichen Information durch die Verwaltung auch eine Präsenzveranstaltung, bei der offene Fragen beantwortet und Sachverhalte geklärt werden können. Doch die Mehrheit im Rat verweigerte dieses Angebot. SPD, Grüne und Die Linke lehnten den Antrag ab – ebenso wie OB Heinrichs. Er verwies lapidar darauf, dass sich jeder Betreiber ja individuell melden könne. „Diese Haltung ist weltfremd und realitätsfern“, kritisiert CDU-Fraktionsvorsitzender Fred Hendricks. „Kioskbetreiber sind kleine Unternehmer, die täglich um ihre Existenz kämpfen. Statt ihnen aktiv unter die Arme zu greifen, zeigt die Stadt ihnen die kalte Schulter. Offenbar haben diese Betriebe bei SPD und Grünen keine Lobby.“ Die Verwaltung verschanzt sich hinter angeblicher Gesetzeslage und verweist auf das Land. Dabei gäbe es durchaus Spielräume für pragmatische Lösungen entlang der rechtlichen Rahmenbedingungen – andere Städte machen es vor. Doch in Mönchengladbach herrscht Stillstand. „Wir erwarten von der Verwaltung keine Rechtsbeugung, aber einen lösungsorientierten Umgang mit einer Branche, die Teil der Nahversorgung in unseren Stadtteilen ist“, so Martin Heinen. „Wenn gewollt wäre, könnte man mit Blick auf das Ladenöffnungsgesetz praktikable Wege finden.“ Die Folgen der Untätigkeit sind fatal: Die betroffenen Kioske verlieren wichtige Sonntagsumsätze – Einnahmen, die stattdessen an Tankstellen, Bahnhöfen oder ins benachbarte Ausland wie die Niederlande fließen, wo Sonntagsöffnungen erlaubt sind. „Wenn wir unsere lokale Nahversorgung erhalten wollen, muss sich die Stadt endlich als Partner der kleinen Betriebe verstehen“, fordert Fred Hendricks. „Dazu gehört ein offener Austausch auf Augenhöhe – nicht Ignoranz und Wegducken.“
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