CDU-Ratsfraktion Mönchengladbach kritisiert Entscheidung gegen die Bezahlkarte

Philipp Braun • 21. Februar 2025

Stimme des Oberbürgermeisters entscheidend

In der Ratssitzung am 19.02.2025 wurde die Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen nach einer emotional geführten Debatte mit einer knappen Mehrheit von 36 zu 35 Stimmen abgelehnt. Besonders brisant: Die CDU beantragte eine geheime Abstimmung, da sich im Vorfeld der Diskussion bereits deutliche Spaltungen innerhalb der ehemaligen Ampelmehrheit abzeichneten. Entscheidend für das Ergebnis war letztendlich die Stimme von Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD), der sich gegen die Einführung der Bezahlkarte in Mönchengladbach aussprach.
 
Fred Hendricks, Fraktionsvorsitzender der CDU Mönchengladbach, erklärt dazu: „Die Bezahlkarte ist ein sinnvolles Instrument, um die Steuerung der Sozialleistungen effizienter zu gestalten und gleichzeitig Fehlanreize zu reduzieren. Nordrhein-Westfalen setzt hiermit einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz konsequent um und folgt damit einer gemeinsamen Linie von 14 Bundesländern. Dass sich SPD, Grüne und Linke in Mönchengladbach gegen die Einführung der Bezahlkarte aussprechen, zeigt erneut, dass sie sich der Realität verweigern.“
 
Michael Schmitz, sozialpolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion, ergänzt: „Wir haben mit vernünftigen Argumenten für die Einführung der Bezahlkarte geworben, während SPD, Grüne und Linke eine emotionale Diskussion über Stigmatisierung und angebliche Alltagserschwernisse führten. Besonders bedauerlich ist, dass die Verwaltung die Einführung als zu kompliziert darstellte. Letztlich war es die Stimme des Verwaltungschefs und Oberbürgermeisters Felix Heinrichs, die das Zünglein an der Waage war und zur Ablehnung geführt hat.“
 
Die CDU-Ratsfraktion verweist auf die positiven Erfahrungen in anderen europäischen Ländern. Eine Studie der Princeton-Universität belegt, dass die Höhe der Sozialleistungen ein Pull-Faktor für Migration ist. Dänemark hat dies durch Leistungskürzungen eindrucksvoll nachgewiesen.
 
Die Bezahlkarte wird in Nordrhein-Westfalen seit Januar 2025 eingeführt und sollte ab dem zweiten Quartal in den Kommunen ausgerollt werden. Sie kann bundesweit dort eingesetzt werden, wo Visa akzeptiert wird, und erlaubt eine monatliche Bargeldabhebung von maximal 50 Euro. Die Karte schließt Auslandsüberweisungen, sexuelle Dienstleistungen und Glücksspiel explizit aus.
 
Martin Heinen, ordnungspolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion, erklärt abschließend: „Wir bedauern die knappe Ablehnung und fordern, dass Oberbürgermeister Heinrichs nun aufzeigt, wie die Verwaltung mit ihrem eigenen System ohne die NRW-Bezahlkarte dafür sorgen möchte, dass in Mönchengladbach ausgezahlte Gelder nicht für Bar-Bezahlungen von Schleppern, Transfer von Geldern ins Ausland sowie Glücksspiel und Prostitution missbraucht werden können."

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3. Juli 2026
Spätestens seit einigen traurigen Ereignissen der näheren Vergangenheit wissen wir hinlänglich, dass Mitarbeitende der Stadt Mönchengladbach insbesondere im außendienstlichen Einsatz der Gefahr ausgesetzt sind, Opfer von gewalttätigen Angriffen zu werden. Im Fokus stehen hierbei naturgemäß die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungs- und Servicedienstes (KOS), aber auch andere Einheiten im vornehmlich außendienstlichen Einsatz (z.B. die Verkehrsüberwachung). "Wer für unsere Stadt einsteht, der muss sich auch auf unsere Stadt verlassen können. Deshalb wollen wir Beschäftigte, die im Dienst Opfer von Gewalt werden, nicht mit den Folgen allein lassen", führt Dominic Gläser, Vorsitzender des Ausschusses für Öffentliche Ordnung, Feuerwehr und Katastrophenschutz (AFOK), aus. Kommt es zu einem tätlichen Angriff auf städtische Mitarbeitende, kommt auf die Täterin oder den Täter ein entsprechendes Strafverfahren zu. Im Anschluss daran haben die geschädigten Mitarbeitenden je nach Lage des Falls die Möglichkeit, zivilrechtlich Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche vor Gericht geltend zu machen. Problem dabei aus Sicht der Mitarbeitenden: Verfügt die verurteilte Person nicht über die finanziellen Ressourcen, bleiben die Forderungen uneinbringlich. „Das Landesbeamtengesetz sieht vor, dass das Land derartige Ansprüche sofort nach Gerichtsurteil an die Geschädigten auszahlt und die verurteilte Person dann monatliche Zahlungen an die Landeskasse leistet. Ersatzweise kann eine solche Regelung auch für Kommunalbeamte angewandt werden, nicht jedoch für Angestellte, was für die Mitarbeitenden in Mönchengladbach ein Problem ist, da ein Großteil der im Fokus stehenden Einheiten vorwiegend im Angestelltenverhältnis tätig ist“, so Gläser weiter. Genau diese Lücke wollen CDU und SPD nun schließen: „Ob jemand im Beamten- oder im Angestelltenverhältnis steht, darf künftig keine Rolle mehr spielen. Entscheidend ist, ob Beschäftigte im Dienst Opfer eines Angriffs geworden sind und daraus gerichtlich festgestellte Ansprüche entstanden sind. In solchen Fällen soll die Stadt bei uneinbringlichen Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen einstehen.“, so der Sprecher der SPD im AFOK, Tonda Löffler.  Für Martin Heinen, Sprecher der CDU im AFOK ist klar: „Am liebsten wäre es mir, die von uns nun eingebrachte Regelung kommt gar nicht erst zum Tragen. Wenn es aber zu tätlichen Angriffen auf unsere Mitarbeitenden kommt, hilft Geld alleine zwar bei Weitem nicht bei der Bewältigung. Dass Opfer aber 15, 20 oder mehr Jahre auf eine Begleichung von Ansprüchen warten müssen, entspricht nicht unserem Anspruch an Fürsorge, weshalb es gut ist, dass diese mitarbeitendenfreundliche Regelung nun auf den Weg gebracht wird“.
3. Juli 2026
Der Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung gibt grünes Licht für den „Bau-Turbo“. Damit sollen Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Ziel ist ein weiterer Hebel zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums. „Wir freuen uns sehr, dass der „Bau-Turbo“ nun auch in Mönchengladbach kommt. Wohnraum wird dringend benötigt und wir müssen alles dafür tun, damit gute Projekte schneller umgesetzt werden können. Mit dem Beschluss setzen wir ein klares Signal für einfachere Verfahren, mehr Tempo beim Bauen und für eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung“, erklärt die baupolitische Sprecherin der CDU-Ratsfraktion, Marion Gutsche. Von der Einführung des „Bau-Turbos“ profitieren insbesondere Investoren und Bauträger. Kürzere Genehmigungszeiten schaffen mehr Planungssicherheit, reduzieren Finanzierungskosten und erhöhen die Attraktivität Mönchengladbachs als Investitionsstandort für neue Wohnbauprojekte, erklären die CDU & SPD Stadtratsfraktionen. „Für Investoren und Bauträger zählen vor allem Verlässlichkeit und Geschwindigkeit. Wenn Genehmigungen schneller erteilt werden, können beispielsweise Mehrfamilienhäuser oder neue Wohnquartiere deutlich früher realisiert werden,“ meint Andrea Koczelnik, die baupolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion. „Besonders begrüßen wir, dass der „Bau-Turbo“ sowohl im Innenbereich als auch unter bestimmten Voraussetzungen im Außenbereich Anwendung finden kann. Dadurch eröffnen sich zusätzliche Möglichkeiten, Flächenpotenziale für die Stadtentwicklung zu nutzen“, so CDU-Ratsherr Manfred Langen.  Thomas Fegers (SPD), Vorsitzender des Ausschusses für Planung, Bauen und Stadtentwicklung meint dazu: „Wir sind überzeugt, dass der „Bau-Turbo“ den Wohnungsbau in Mönchengladbach, unter Beachtung städtischer Rahmenplanungen, nachhaltig stärken wird. Unsere Stadt soll für Investoren, Bauträger und zukünftige Bewohner gleichermaßen noch attraktiver werden.“
3. Juli 2026
Die Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Mönchengladbach setzen sich dafür ein, die Sanierung und Aufwertung städtischer Spielplätze auch im Haushaltsjahr 2027 im Blick zu behalten.  Mit einem gemeinsamen Antrag soll die Verwaltung beauftragt werden zu prüfen, wie der bisherige Ansatz für notwendige Maßnahmen im städtischen Spielplatzportfolio fortgeführt werden kann. Frei zugängliche und wohnortnahe Spielplätze seien wichtige Orte für Kinder und Familien. Deshalb wollen beide Fraktionen frühzeitig klären, wie die begonnene Spielplatzentwicklungsplanung verlässlich und mit Augenmaß fortgesetzt werden kann. „Wir haben im Kooperationsvertrag klar vereinbart, die Spielplatzentwicklungsplanung konsequent fortzusetzen. Gut gepflegte und sichere Spielplätze sind wichtige Orte für Kinder und Familien in unserer Stadt. Deshalb wollen wir frühzeitig klären, wie wir Sanierung, Aufwertung und nachhaltigen Unterhalt auch im Haushalt 2027 verlässlich absichern können. Dabei geht es um Familienfreundlichkeit, Bewegung, Begegnung und um eine verantwortungsvolle Planung, die Qualität sichert und hohe Folgekosten vermeidet.“, so MdL Jochen Klenner, Sprecher der CDU-Fraktion im Jugendhilfeausschuss. Die Sprecherin der SPD-Fraktion im Jugendhilfeausschuss, Ratsfrau Ursula Schiffer ergänzt: „Wer eine familienfreundliche Stadt gestalten will, muss bei den Kindern anfangen. Moderne Spielplätze fördern Bewegung, soziale Kontakte und die Entwicklung junger Menschen. Deshalb setzen wir unseren eingeschlagenen Weg konsequent fort und investieren weiterhin in die Qualität unserer Spielplätze und schaffen attraktive Orte für alle Familien in allen Stadtteilen Mönchengladbachs.“ “Sichere und moderne Spielplätze schaffen Raum für Bewegung und Entwicklung unserer Kinder. Damit investieren wir in das Wohlbefinden von Familien.”, sagte die Ausschussvorsitzende im Jugendhilfeausschuss, CDU-Ratsfrau Christiane Sörgel.
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