Straßennamen in Mönchengladbach

Philipp Braun • 10. Mai 2021

Informationen aus dem Kulturausschuss

In der letzten Sitzung des Kulturausschusses Ende April wurde eine Vorlage der Verwaltung behandelt zum Thema „Verfahren zur Neu- bzw. Umbenennung von Straßen“.
Die Vorlage bezieht sich auf einen fraktionsübergreifenden Antrag aus dem November 2020, in dem die Verwaltung gebeten wurde, ein Konzept für die Einrichtung einer Kommission zur Überprüfung von städtischen Straßen- und Platzbenennungen vorzulegen.

Der Vorschlag hierzu lautet, dass die Kommission die Straßen in drei Kategorien einteilt. Kategorie 1, der Name ist problematisch, über eine Umbenennung sollte nachgedacht werden. Kategorie 2, eine Umbenennung wird nicht empfohlen, aber ein Hinweisschild, welches auf das Leben des Namensgebers hinweist. Kategorie 3, der Name ist unbedenklich. Ziel der Kommission ist es, die oftmals emotional und ideologisch geführte Debatte auf eine sachliche Ebene zu bringen und auf ein wissenschaftliches Fundament zu stellen. So wird der Weg geebnet, die Diskussion zu einem fachlichen Abschluss zu bringen, durch eine Gesamtbetrachtung einheitliche Richtlinien festzulegen und nicht bei jedem Namen eine neue Debatte zu starten.

„Der Verwaltungsvorlage folgend, haben wir angeregt, dass eine Kommission weitere Eingrenzungen benötigt. So hat beispielsweise die Stadt Düsseldorf alle Personen, die bis 1870 gestorben sind, aus der Überprüfung herausgenommen. Denn die zu bewertenden Personen müssen immer in ihrem historischen Kontext gesehen werden. Heutige Moralvorstellungen können nicht auf die Vergangenheit angewendet werden, dies wäre unwissenschaftlich.“, sagt CDU-Ratsfrau Vanessa Odermatt, Sprecherin im Kulturausschuss.

Eine Festlegung entsprechender Kriterien war in der letzten Kulturausschusssitzung kurzfristig nicht möglich. Vielmehr ist allen Beteiligten klar, dass man hier intensiv diskutieren muss. Das zeigt auch, dass der Antrag der Linken zur Umbenennung bestimmter Straßen sofort einstimmig und unstrittig abgelehnt wurde.

„Es wird sich nun eine Arbeitsgruppe aus je einem Vertreter der Fraktionen bilden; diese wird versuchen, bis zur nächsten Sitzung des Kulturausschusses im September Kriterien festzulegen, anhand derer eine solche Kommission arbeiten könnte. Dabei ist wichtig, dass kein Automatismus entsteht. Sollte eine Straße unter die erste Kategorie fallen, muss dann individuell geschaut werden, ob der Aufwand der Umbenennung in einem adäquaten Verhältnis steht.“, so Vanessa Odermatt weiter.

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von Philipp Braun 15. Mai 2025
Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat in seiner Sitzung am Montag auf Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich beschlossen, dass die Verwaltung eine kommunale Regelung zum Verbot des Verkaufs sowie der Abgabe und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige prüfen soll. Die CDU begrüßt die Zustimmung der anderen Fraktionen zu diesem wichtigen Schritt für den Gesundheitsschutz von Jugendlichen. „Lachgas ist kein harmloser Freizeitspaß, sondern ein ernstzunehmendes Rauschmittel mit gefährlichen Folgen für Körper und Psyche“, warnt Petra Heinen-Dauber, jugendpolitische Sprecherin der CDU-Ratsfraktion. „Wir beobachten mit großer Sorge, dass der Konsum gerade unter Jugendlichen zunimmt – teilweise sogar im Umfeld von Schulen, Spielplätzen oder Freizeiteinrichtungen. Daher war es uns wichtig diesen Antrag in den Rat einzubringen und danken den anderen Fraktionen für ihre Zustimmung.“ Die CDU verweist auf eine steigende Zahl von Missbrauchsfällen auch in Mönchengladbach. Das ursprünglich aus der Medizin und Gastronomie bekannte Gas wird mittlerweile in Form kleiner Kapseln oder Flaschen in Kiosken, Tankstellen und Spätverkaufsstellen frei verkauft – häufig auch an Minderjährige, obwohl die gesundheitlichen Gefahren immens sind. Neben kurzfristigen Wirkungen wie Schwindel, Übelkeit und Bewusstlosigkeit drohen bei regelmäßigem Konsum langfristige Nervenschäden, Lähmungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. „Andere europäische Länder wie die Niederlande und Großbritannien haben längst reagiert. Es ist höchste Zeit, dass wir auch in Mönchengladbach Maßnahmen ergreifen, um den Zugang für Jugendliche zu erschweren“, so Martin Heinen, sicherheitspolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion. „Wir freuen uns, dass unser Antrag breite Unterstützung im Rat gefunden hat. Jetzt ist die Verwaltung gefordert, eine rechtssichere Lösung zu erarbeiten.“ Der Beschluss sieht vor, dass geprüft wird, ob – nach dem Vorbild der Stadt Dortmund – eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen werden kann, die Verkauf, Abgabe und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige im Stadtgebiet untersagt. Ebenso soll geklärt werden, inwiefern Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet werden können. „Die Stadt muss hier vorbeugend tätig werden – zum Schutz der Gesundheit und Entwicklung junger Menschen“, so Petra Heinen-Dauber abschließend. „Es geht nicht um Bevormundung, sondern um Verantwortung.“
von Philipp Braun 15. Mai 2025
Mit Unverständnis reagiert die CDU-Ratsfraktion auf die ablehnende Haltung von SPD, Grünen und Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD) zur Unterstützung der Mönchengladbacher Kioskbetreiber. In der Ratssitzung am Montag hatte die CDU beantragt, dass die Verwaltung eine zentrale Informationsveranstaltung für Kioskbesitzer organisiert. Diese wünschen sich nach mehreren Kontrollen zu Sonntagsöffnungen dringend Klarheit und Dialog – doch Verwaltung und Mehrheitskoalition verweigern beides. „Die Stadt könnte helfen, wenn sie nur wollte“, erklärt der CDU-Sprecher im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Feuerwehr und Katastrophenschutz, Martin Heinen. „Viele Kioskbetreiber wissenderzeit nicht, was erlaubt ist und was nicht. Sie brauchen klare Informationen, keine Bürokratiehürden – und vor allem ein Signal, dass sie mit ihren Sorgen ernst genommen werden.“ Die CDU hatte den Antrag eingebracht, nachdem sich zahlreiche Kioskbetreiber an ihre Ratsfraktion gewandt hatten. Der Wunsch: Neben einer schriftlichen Information durch die Verwaltung auch eine Präsenzveranstaltung, bei der offene Fragen beantwortet und Sachverhalte geklärt werden können. Doch die Mehrheit im Rat verweigerte dieses Angebot. SPD, Grüne und Die Linke lehnten den Antrag ab – ebenso wie OB Heinrichs. Er verwies lapidar darauf, dass sich jeder Betreiber ja individuell melden könne. „Diese Haltung ist weltfremd und realitätsfern“, kritisiert CDU-Fraktionsvorsitzender Fred Hendricks. „Kioskbetreiber sind kleine Unternehmer, die täglich um ihre Existenz kämpfen. Statt ihnen aktiv unter die Arme zu greifen, zeigt die Stadt ihnen die kalte Schulter. Offenbar haben diese Betriebe bei SPD und Grünen keine Lobby.“ Die Verwaltung verschanzt sich hinter angeblicher Gesetzeslage und verweist auf das Land. Dabei gäbe es durchaus Spielräume für pragmatische Lösungen entlang der rechtlichen Rahmenbedingungen – andere Städte machen es vor. Doch in Mönchengladbach herrscht Stillstand. „Wir erwarten von der Verwaltung keine Rechtsbeugung, aber einen lösungsorientierten Umgang mit einer Branche, die Teil der Nahversorgung in unseren Stadtteilen ist“, so Martin Heinen. „Wenn gewollt wäre, könnte man mit Blick auf das Ladenöffnungsgesetz praktikable Wege finden.“ Die Folgen der Untätigkeit sind fatal: Die betroffenen Kioske verlieren wichtige Sonntagsumsätze – Einnahmen, die stattdessen an Tankstellen, Bahnhöfen oder ins benachbarte Ausland wie die Niederlande fließen, wo Sonntagsöffnungen erlaubt sind. „Wenn wir unsere lokale Nahversorgung erhalten wollen, muss sich die Stadt endlich als Partner der kleinen Betriebe verstehen“, fordert Fred Hendricks. „Dazu gehört ein offener Austausch auf Augenhöhe – nicht Ignoranz und Wegducken.“
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