Öffentliche Wohnraumförderung in Mönchengladbach

Philipp Braun • 10. Februar 2026

Jahresbericht im Planungs- & Bauausschuss vorgestellt

Die Nachfrage nach öffentlichen Wohnraumfördermitteln bleibt in Mönchengladbach weiterhin hoch. Während im Jahr 2023 Fördermittel in Höhe von über 21 Millionen Euro bewilligt wurden, stieg das Volumen 2024 auf mehr als 44 Millionen Euro an.

Durch eine intensive Beratung seitens der Abteilung Wohnraumförderung sowie konsequentes Nachfordern von Budgetaufstockungen konnte für das Jahr 2025 eine deutliche Verbesserung erreicht werden: Statt der ursprünglich vorgesehenen 16,4 Millionen Euro standen nun 43,2 Millionen Euro an Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.

Diese Zahlen gehen aus dem Jahresbericht zur öffentlichen Wohnraumförderung hervor, den die Verwaltung nun im Planungs- und Bauausschuss vorgestellt hat.

„Es ist gut, dass die Stadt Mönchengladbach Fördersummen in dieser Höhe bewilligen konnte. Allerdings wird die öffentliche Wohnraumförderung weiterhin deutlich durch begrenzte Fördermittel limitiert“, erklärt Andrea Koczelnik, planungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. „Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes ist es dringend erforderlich, die Fördersummen weiter zu erhöhen, um spürbare Entlastung zu schaffen.“

Trotz der positiven Entwicklung müsse der Schwerpunkt der Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen weiterhin auf dem Neubau liegen. In allen Wohnungssegmenten bestehe ein erheblicher Mangel, während gleichzeitig zahlreiche Wohnungen aus der öffentlichen Bindung fielen.

Das Interesse an der Neuschaffung von Mietwohnraum bleibt ungebrochen: Für 196 Wohneinheiten gingen Förderanträge mit einem Gesamtvolumen von 57,4 Millionen Euro ein. Aufgrund der begrenzten Mittel konnten jedoch lediglich Förderungen in Höhe von 24,1 Millionen Euro für 86 Wohneinheiten bewilligt werden.

„Leider führen nicht alle bewilligten Förderanträge zeitnah auch tatsächlich zur Schaffung neuen Mietwohnraums“, ergänzt Marion Gutsche, Fachsprecherin der CDU-Fraktion. Sie betont, dass bereits bei der Bewilligung stärker auf eine zeitnahe Realisierbarkeit geachtet werden müsse. „Im Jahr 2025 konnten 68 geförderte Mietwohneinheiten fertiggestellt werden. Davon entfielen 68 Prozent auf das dringend benötigte Segment der Kleinwohnungen, was zu einer spürbaren Entlastung in diesem Bereich beiträgt.“, so Gutsche weiter.

Im Förderbaustein „Modernisierung von Mietwohnungen und Wohneigentum“ konnten alle eingereichten Anträge mit einem Gesamtvolumen von 13,9 Millionen Euro bewilligt werden. Dadurch war es möglich, 105 Wohneinheiten – überwiegend energetisch – zu modernisieren und die Wohnqualität nachhaltig zu verbessern.

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