9,7 Millonen Euro für Versorgung von Flüchtlingen
31. Oktober 2023
Land unterstützt Mönchengladbach mit zusätzlichem Geld

Neue Flüchtlingszuzüge besser steuern und begrenzen und gleichzeitig die Städte bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge stärker unterstützen – das ist die Haltung der CDU Mönchengladbach zu den aktuellen Herausforderungen der Migrationszahlen. Mönchengladbach kann für diese Aufgabe mit 9,7 Millionen Euro zusätzlichen Unterstützungsgeldern des Landes rechnen, berichten die beiden Landtagsabgeordneten Vanessa Odermatt und Jochen Klenner. „Das ist eine große finanzielle Kraftanstrengung und nur wirksam, wenn auf Bundesebene nun auch konkrete Maßnahmen folgen“, betonen sie gemeinsam mit dem Bundestagsabgeordneten Dr. Günter Krings und dem Vorsitzenden der CDU-Stadtratsfraktion Fred Hendricks. Alleine in Nordrhein-Westfalen entspricht die Anzahl der neuen Flüchtlinge der Einwohnerzahl von ganz Mönchengladbach.
Nordrhein-Westfalen wird zusätzliche 808 Millionen Euro zur Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge an die Kommunen auszahlen. Nun steht auch die exakte Summe für Mönchengladbach fest. Gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden wurden konkrete Vereinbarungen zur Bewältigung der aktuellen Situation getroffen. Die Bereitstellung der 808 Millionen Euro stellt dabei nicht nur eine finanzielle Entlastung für die Kommunen dar, sondern unterstreicht die feste Partnerschaft zwischen Land und Kommunen: „Tatsächlich zahlt Nordrhein-Westfalen fast das Dreifache dessen an die Kommunen, was vom Bund kommt“, so die Abgeordneten Krings, Odermatt und Klenner.
„Die Entscheidung des Bundes, die Unterstützung für Länder und Kommunen im kommenden Jahr auf 1,7 Milliarden Euro zu begrenzen – weniger als die Hälfte der 3,75 Milliarden Euro für 2023 – stellt uns vor erhebliche Hürden und bereitet uns Sorgen“, sagt der Fraktionsvorsitzende der CDU-Ratsfraktion Fred Hendricks. „Wir brauchen stattdessen ein flexibles Finanzierungssystem im Bund, das den tatsächlichen Bedürfnissen und Zuwächsen bei den Flüchtlingszahlen entspricht.“
Neben der finanziellen Unterstützung sind konkrete Maßnahmen zur Bewältigung der Situation unerlässlich. Die Landesregierung hat sich verpflichtet, bis Anfang 2024 zusätzliche 3.000 Erstunterbringungsplätze netto zu schaffen. Ebenso werden Notunterkünfte bereitgestellt, um jedem Neuankömmling ein Dach über dem Kopf zu bieten. Zusätzlich bedarf es klarer Regeln und Strukturen auf Bundesebene. „Unsere Bundestagsfraktion hat hierzu konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, darunter: Gemeinsames Verständnis der maximalen Asylzuwanderung, Einführung lageangepasster und stationärer Grenzkontrollen mit Zurückweisungen, Einrichtung von Transitzonen und Rückkehrzentren, Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten , Maßnahmen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zur effektiven Steuerung der Migration,“ sagt Dr. Günter Krings.
„Wir möchten denen danken, die vor Ort mit ihrem unermüdlichen Engagement die Herausforderungen bewältigen. Wir hören jedoch immer stärker, dass dieser Einsatz immer mehr an Grenzen stößt“, so die CDU-Vertreter.
Nordrhein-Westfalen wird zusätzliche 808 Millionen Euro zur Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge an die Kommunen auszahlen. Nun steht auch die exakte Summe für Mönchengladbach fest. Gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden wurden konkrete Vereinbarungen zur Bewältigung der aktuellen Situation getroffen. Die Bereitstellung der 808 Millionen Euro stellt dabei nicht nur eine finanzielle Entlastung für die Kommunen dar, sondern unterstreicht die feste Partnerschaft zwischen Land und Kommunen: „Tatsächlich zahlt Nordrhein-Westfalen fast das Dreifache dessen an die Kommunen, was vom Bund kommt“, so die Abgeordneten Krings, Odermatt und Klenner.
„Die Entscheidung des Bundes, die Unterstützung für Länder und Kommunen im kommenden Jahr auf 1,7 Milliarden Euro zu begrenzen – weniger als die Hälfte der 3,75 Milliarden Euro für 2023 – stellt uns vor erhebliche Hürden und bereitet uns Sorgen“, sagt der Fraktionsvorsitzende der CDU-Ratsfraktion Fred Hendricks. „Wir brauchen stattdessen ein flexibles Finanzierungssystem im Bund, das den tatsächlichen Bedürfnissen und Zuwächsen bei den Flüchtlingszahlen entspricht.“
Neben der finanziellen Unterstützung sind konkrete Maßnahmen zur Bewältigung der Situation unerlässlich. Die Landesregierung hat sich verpflichtet, bis Anfang 2024 zusätzliche 3.000 Erstunterbringungsplätze netto zu schaffen. Ebenso werden Notunterkünfte bereitgestellt, um jedem Neuankömmling ein Dach über dem Kopf zu bieten. Zusätzlich bedarf es klarer Regeln und Strukturen auf Bundesebene. „Unsere Bundestagsfraktion hat hierzu konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, darunter: Gemeinsames Verständnis der maximalen Asylzuwanderung, Einführung lageangepasster und stationärer Grenzkontrollen mit Zurückweisungen, Einrichtung von Transitzonen und Rückkehrzentren, Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten , Maßnahmen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zur effektiven Steuerung der Migration,“ sagt Dr. Günter Krings.
„Wir möchten denen danken, die vor Ort mit ihrem unermüdlichen Engagement die Herausforderungen bewältigen. Wir hören jedoch immer stärker, dass dieser Einsatz immer mehr an Grenzen stößt“, so die CDU-Vertreter.
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Spätestens seit einigen traurigen Ereignissen der näheren Vergangenheit wissen wir hinlänglich, dass Mitarbeitende der Stadt Mönchengladbach insbesondere im außendienstlichen Einsatz der Gefahr ausgesetzt sind, Opfer von gewalttätigen Angriffen zu werden. Im Fokus stehen hierbei naturgemäß die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungs- und Servicedienstes (KOS), aber auch andere Einheiten im vornehmlich außendienstlichen Einsatz (z.B. die Verkehrsüberwachung). "Wer für unsere Stadt einsteht, der muss sich auch auf unsere Stadt verlassen können. Deshalb wollen wir Beschäftigte, die im Dienst Opfer von Gewalt werden, nicht mit den Folgen allein lassen", führt Dominic Gläser, Vorsitzender des Ausschusses für Öffentliche Ordnung, Feuerwehr und Katastrophenschutz (AFOK), aus. Kommt es zu einem tätlichen Angriff auf städtische Mitarbeitende, kommt auf die Täterin oder den Täter ein entsprechendes Strafverfahren zu. Im Anschluss daran haben die geschädigten Mitarbeitenden je nach Lage des Falls die Möglichkeit, zivilrechtlich Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche vor Gericht geltend zu machen. Problem dabei aus Sicht der Mitarbeitenden: Verfügt die verurteilte Person nicht über die finanziellen Ressourcen, bleiben die Forderungen uneinbringlich. „Das Landesbeamtengesetz sieht vor, dass das Land derartige Ansprüche sofort nach Gerichtsurteil an die Geschädigten auszahlt und die verurteilte Person dann monatliche Zahlungen an die Landeskasse leistet. Ersatzweise kann eine solche Regelung auch für Kommunalbeamte angewandt werden, nicht jedoch für Angestellte, was für die Mitarbeitenden in Mönchengladbach ein Problem ist, da ein Großteil der im Fokus stehenden Einheiten vorwiegend im Angestelltenverhältnis tätig ist“, so Gläser weiter. Genau diese Lücke wollen CDU und SPD nun schließen: „Ob jemand im Beamten- oder im Angestelltenverhältnis steht, darf künftig keine Rolle mehr spielen. Entscheidend ist, ob Beschäftigte im Dienst Opfer eines Angriffs geworden sind und daraus gerichtlich festgestellte Ansprüche entstanden sind. In solchen Fällen soll die Stadt bei uneinbringlichen Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen einstehen.“, so der Sprecher der SPD im AFOK, Tonda Löffler. Für Martin Heinen, Sprecher der CDU im AFOK ist klar: „Am liebsten wäre es mir, die von uns nun eingebrachte Regelung kommt gar nicht erst zum Tragen. Wenn es aber zu tätlichen Angriffen auf unsere Mitarbeitenden kommt, hilft Geld alleine zwar bei Weitem nicht bei der Bewältigung. Dass Opfer aber 15, 20 oder mehr Jahre auf eine Begleichung von Ansprüchen warten müssen, entspricht nicht unserem Anspruch an Fürsorge, weshalb es gut ist, dass diese mitarbeitendenfreundliche Regelung nun auf den Weg gebracht wird“.

Der Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung gibt grünes Licht für den „Bau-Turbo“. Damit sollen Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Ziel ist ein weiterer Hebel zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums. „Wir freuen uns sehr, dass der „Bau-Turbo“ nun auch in Mönchengladbach kommt. Wohnraum wird dringend benötigt und wir müssen alles dafür tun, damit gute Projekte schneller umgesetzt werden können. Mit dem Beschluss setzen wir ein klares Signal für einfachere Verfahren, mehr Tempo beim Bauen und für eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung“, erklärt die baupolitische Sprecherin der CDU-Ratsfraktion, Marion Gutsche. Von der Einführung des „Bau-Turbos“ profitieren insbesondere Investoren und Bauträger. Kürzere Genehmigungszeiten schaffen mehr Planungssicherheit, reduzieren Finanzierungskosten und erhöhen die Attraktivität Mönchengladbachs als Investitionsstandort für neue Wohnbauprojekte, erklären die CDU & SPD Stadtratsfraktionen. „Für Investoren und Bauträger zählen vor allem Verlässlichkeit und Geschwindigkeit. Wenn Genehmigungen schneller erteilt werden, können beispielsweise Mehrfamilienhäuser oder neue Wohnquartiere deutlich früher realisiert werden,“ meint Andrea Koczelnik, die baupolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion. „Besonders begrüßen wir, dass der „Bau-Turbo“ sowohl im Innenbereich als auch unter bestimmten Voraussetzungen im Außenbereich Anwendung finden kann. Dadurch eröffnen sich zusätzliche Möglichkeiten, Flächenpotenziale für die Stadtentwicklung zu nutzen“, so CDU-Ratsherr Manfred Langen. Thomas Fegers (SPD), Vorsitzender des Ausschusses für Planung, Bauen und Stadtentwicklung meint dazu: „Wir sind überzeugt, dass der „Bau-Turbo“ den Wohnungsbau in Mönchengladbach, unter Beachtung städtischer Rahmenplanungen, nachhaltig stärken wird. Unsere Stadt soll für Investoren, Bauträger und zukünftige Bewohner gleichermaßen noch attraktiver werden.“

Die Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Mönchengladbach setzen sich dafür ein, die Sanierung und Aufwertung städtischer Spielplätze auch im Haushaltsjahr 2027 im Blick zu behalten. Mit einem gemeinsamen Antrag soll die Verwaltung beauftragt werden zu prüfen, wie der bisherige Ansatz für notwendige Maßnahmen im städtischen Spielplatzportfolio fortgeführt werden kann. Frei zugängliche und wohnortnahe Spielplätze seien wichtige Orte für Kinder und Familien. Deshalb wollen beide Fraktionen frühzeitig klären, wie die begonnene Spielplatzentwicklungsplanung verlässlich und mit Augenmaß fortgesetzt werden kann. „Wir haben im Kooperationsvertrag klar vereinbart, die Spielplatzentwicklungsplanung konsequent fortzusetzen. Gut gepflegte und sichere Spielplätze sind wichtige Orte für Kinder und Familien in unserer Stadt. Deshalb wollen wir frühzeitig klären, wie wir Sanierung, Aufwertung und nachhaltigen Unterhalt auch im Haushalt 2027 verlässlich absichern können. Dabei geht es um Familienfreundlichkeit, Bewegung, Begegnung und um eine verantwortungsvolle Planung, die Qualität sichert und hohe Folgekosten vermeidet.“, so MdL Jochen Klenner, Sprecher der CDU-Fraktion im Jugendhilfeausschuss. Die Sprecherin der SPD-Fraktion im Jugendhilfeausschuss, Ratsfrau Ursula Schiffer ergänzt: „Wer eine familienfreundliche Stadt gestalten will, muss bei den Kindern anfangen. Moderne Spielplätze fördern Bewegung, soziale Kontakte und die Entwicklung junger Menschen. Deshalb setzen wir unseren eingeschlagenen Weg konsequent fort und investieren weiterhin in die Qualität unserer Spielplätze und schaffen attraktive Orte für alle Familien in allen Stadtteilen Mönchengladbachs.“ “Sichere und moderne Spielplätze schaffen Raum für Bewegung und Entwicklung unserer Kinder. Damit investieren wir in das Wohlbefinden von Familien.”, sagte die Ausschussvorsitzende im Jugendhilfeausschuss, CDU-Ratsfrau Christiane Sörgel.
