Rathaus der Zukunft mg+: Rat stimmt weiterer Vorgehensweise zu
PMG • 12. Dezember 2019

Der Entwurf für das Planungsvorhaben Rathaus der Zukunft mg+ in der Rheydter Innenstadt schreitet weiter voran. Der Rat stimmte jetzt in seiner Sitzung (11.Dezember) dafür, auf Basis des Siegerentwurfs des Düsseldorfer Architekturbüros sop architekten GmbH die Planungen weiter zu konkretisieren und eine Vertiefung des Kostenrahmens durch ein externes Ingenieurbüro durchführen zu lassen.
Der finale Investitions- und Baubeschluss durch den Rat, zu dem dann eine Kostenberechnung vorliegen wird, ist für das zweite Halbjahr 2021 vorgesehen. In einer bereits 2017 von der gpaNRW in Auftrag gegebenen gutachterlichen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird von reinen Baukosten in Höhe von 126,5 Millionen Euro ausgegangen. Dieses "Baubudget" wurde den Teilnehmern des Wettbewerbs als zu erfüllendes Kriterium vorgegeben. Zusammen mit Baunebenkosten, Außenanlagen und Grundstückserschließungen werden die Herstellungskosten – zugleich der Kostendeckel des Projektes - auf rund 160 Millionen Euro geschätzt. Zum Vergleich: Für die dauerhafte Nutzung der aktuell bestehenden Verwaltungsstandorte würden in dem im Gutachten betrachteten Zeitraum bis zum Jahr 2044 insgesamt rund 199 Millionen Euro an Kosten anfallen. Die Zeitachse sieht zudem die stufenweise Beauftragung der Architekten im Frühjahr 2020 mit den ersten Leistungsphasen sowie die stufenweise Beauftragung einer externen Projektsteuerung und Fachingenieuren für Sommer nächsten Jahres vor.
Das Rathaus der Zukunft mg+ soll als Plus für alle Bürger, Mitarbeiter und mit einem deutlichen Plus für die Umwelt als zentraler Verwaltungsstandort in der Innenstadt Rheydt errichtet werden. Am 4. November wurde der Siegerentwurf gekürt. Der Entwurf des Düsseldorfer Architekturbüros sop architekten GmbH überzeugte die hochkarätige Jury durch seine klar umrissene Architektur, seine Offenheit und seinen ganzheitlich nachhaltigen Ansatz. Der Siegerentwurf vereint die Zielsetzung, mit einer zentralen Verwaltung am Standort Rheydt, bestehend aus dem denkmalgeschützten historischen Rathaus, Karstadt-Gebäude und dem Grundstück der Stadtsparkasse, ein neues Dienstleistungszentrum für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen – mit einem effizienten und gut durchstrukturierten Service und einer hohen Aufenthaltsqualität. Gleichzeitig wird die Stadtverwaltung mit diesem Projekt der attraktivste öffentliche Arbeitgeber in der Region.
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Eigentlich wollte die CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Süd die nach der ersten Förderrunde des Bezirkshaushalts verbliebenen 35.000 Euro mit einer zweiten Förderrunde an lokale Vereine weitergeben. Das ist aufgrund der Haushaltssperre leider nicht mehr möglich. Das ist besonders schade, denn die Vereine leisten jeden Tag Großartiges. Sie bringen Menschen zusammen, fördern Sport, Kultur und soziales Engagement und sind aus unseren Stadtteilen nicht wegzudenken. Gerade das Ehrenamt verdient unsere Unterstützung. Die Haushaltssperre ist notwendig, um die städtischen Finanzen wieder auf eine solide Grundlage zu stellen. Trotzdem bleibt es bedauerlich, dass ausgerechnet unsere Vereine die Auswirkungen jetzt so deutlich zu spüren bekommen. Die Fraktion hofft, dass man im nächsten Jahr wieder die Möglichkeit hat, die wichtige Arbeit über den Bezirkshaushalt zu unterstützen. Social-Media Video: https://www.instagram.com/reel/Da3ejltMKFp/?igsh=MW9rc2s3aGp2ZmYzdg==

Spätestens seit einigen traurigen Ereignissen der näheren Vergangenheit wissen wir hinlänglich, dass Mitarbeitende der Stadt Mönchengladbach insbesondere im außendienstlichen Einsatz der Gefahr ausgesetzt sind, Opfer von gewalttätigen Angriffen zu werden. Im Fokus stehen hierbei naturgemäß die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungs- und Servicedienstes (KOS), aber auch andere Einheiten im vornehmlich außendienstlichen Einsatz (z.B. die Verkehrsüberwachung). "Wer für unsere Stadt einsteht, der muss sich auch auf unsere Stadt verlassen können. Deshalb wollen wir Beschäftigte, die im Dienst Opfer von Gewalt werden, nicht mit den Folgen allein lassen", führt Dominic Gläser, Vorsitzender des Ausschusses für Öffentliche Ordnung, Feuerwehr und Katastrophenschutz (AFOK), aus. Kommt es zu einem tätlichen Angriff auf städtische Mitarbeitende, kommt auf die Täterin oder den Täter ein entsprechendes Strafverfahren zu. Im Anschluss daran haben die geschädigten Mitarbeitenden je nach Lage des Falls die Möglichkeit, zivilrechtlich Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche vor Gericht geltend zu machen. Problem dabei aus Sicht der Mitarbeitenden: Verfügt die verurteilte Person nicht über die finanziellen Ressourcen, bleiben die Forderungen uneinbringlich. „Das Landesbeamtengesetz sieht vor, dass das Land derartige Ansprüche sofort nach Gerichtsurteil an die Geschädigten auszahlt und die verurteilte Person dann monatliche Zahlungen an die Landeskasse leistet. Ersatzweise kann eine solche Regelung auch für Kommunalbeamte angewandt werden, nicht jedoch für Angestellte, was für die Mitarbeitenden in Mönchengladbach ein Problem ist, da ein Großteil der im Fokus stehenden Einheiten vorwiegend im Angestelltenverhältnis tätig ist“, so Gläser weiter. Genau diese Lücke wollen CDU und SPD nun schließen: „Ob jemand im Beamten- oder im Angestelltenverhältnis steht, darf künftig keine Rolle mehr spielen. Entscheidend ist, ob Beschäftigte im Dienst Opfer eines Angriffs geworden sind und daraus gerichtlich festgestellte Ansprüche entstanden sind. In solchen Fällen soll die Stadt bei uneinbringlichen Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen einstehen.“, so der Sprecher der SPD im AFOK, Tonda Löffler. Für Martin Heinen, Sprecher der CDU im AFOK ist klar: „Am liebsten wäre es mir, die von uns nun eingebrachte Regelung kommt gar nicht erst zum Tragen. Wenn es aber zu tätlichen Angriffen auf unsere Mitarbeitenden kommt, hilft Geld alleine zwar bei Weitem nicht bei der Bewältigung. Dass Opfer aber 15, 20 oder mehr Jahre auf eine Begleichung von Ansprüchen warten müssen, entspricht nicht unserem Anspruch an Fürsorge, weshalb es gut ist, dass diese mitarbeitendenfreundliche Regelung nun auf den Weg gebracht wird“.

Der Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung gibt grünes Licht für den „Bau-Turbo“. Damit sollen Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Ziel ist ein weiterer Hebel zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums. „Wir freuen uns sehr, dass der „Bau-Turbo“ nun auch in Mönchengladbach kommt. Wohnraum wird dringend benötigt und wir müssen alles dafür tun, damit gute Projekte schneller umgesetzt werden können. Mit dem Beschluss setzen wir ein klares Signal für einfachere Verfahren, mehr Tempo beim Bauen und für eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung“, erklärt die baupolitische Sprecherin der CDU-Ratsfraktion, Marion Gutsche. Von der Einführung des „Bau-Turbos“ profitieren insbesondere Investoren und Bauträger. Kürzere Genehmigungszeiten schaffen mehr Planungssicherheit, reduzieren Finanzierungskosten und erhöhen die Attraktivität Mönchengladbachs als Investitionsstandort für neue Wohnbauprojekte, erklären die CDU & SPD Stadtratsfraktionen. „Für Investoren und Bauträger zählen vor allem Verlässlichkeit und Geschwindigkeit. Wenn Genehmigungen schneller erteilt werden, können beispielsweise Mehrfamilienhäuser oder neue Wohnquartiere deutlich früher realisiert werden,“ meint Andrea Koczelnik, die baupolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion. „Besonders begrüßen wir, dass der „Bau-Turbo“ sowohl im Innenbereich als auch unter bestimmten Voraussetzungen im Außenbereich Anwendung finden kann. Dadurch eröffnen sich zusätzliche Möglichkeiten, Flächenpotenziale für die Stadtentwicklung zu nutzen“, so CDU-Ratsherr Manfred Langen. Thomas Fegers (SPD), Vorsitzender des Ausschusses für Planung, Bauen und Stadtentwicklung meint dazu: „Wir sind überzeugt, dass der „Bau-Turbo“ den Wohnungsbau in Mönchengladbach, unter Beachtung städtischer Rahmenplanungen, nachhaltig stärken wird. Unsere Stadt soll für Investoren, Bauträger und zukünftige Bewohner gleichermaßen noch attraktiver werden.“
