
Rat beschließt auf Initiative der CDU Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige
Philipp Braun • 15. Mai 2025
Schutz für Jugendliche hat Vorrang

Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat in seiner Sitzung am Montag auf Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich beschlossen, dass die Verwaltung eine kommunale Regelung zum Verbot des Verkaufs sowie der Abgabe und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige prüfen soll. Die CDU begrüßt die Zustimmung der anderen Fraktionen zu diesem wichtigen Schritt für den Gesundheitsschutz von Jugendlichen.
„Lachgas ist kein harmloser Freizeitspaß, sondern ein ernstzunehmendes Rauschmittel mit gefährlichen Folgen für Körper und Psyche“, warnt Petra Heinen-Dauber, jugendpolitische Sprecherin der CDU-Ratsfraktion. „Wir beobachten mit großer Sorge, dass der Konsum gerade unter Jugendlichen zunimmt – teilweise sogar im Umfeld von Schulen, Spielplätzen oder Freizeiteinrichtungen. Daher war es uns wichtig diesen Antrag in den Rat einzubringen und danken den anderen Fraktionen für ihre Zustimmung.“
Die CDU verweist auf eine steigende Zahl von Missbrauchsfällen auch in Mönchengladbach. Das ursprünglich aus der Medizin und Gastronomie bekannte Gas wird mittlerweile in Form kleiner Kapseln oder Flaschen in Kiosken, Tankstellen und Spätverkaufsstellen frei verkauft – häufig auch an Minderjährige, obwohl die gesundheitlichen Gefahren immens sind. Neben kurzfristigen Wirkungen wie Schwindel, Übelkeit und Bewusstlosigkeit drohen bei regelmäßigem Konsum langfristige Nervenschäden, Lähmungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
„Andere europäische Länder wie die Niederlande und Großbritannien haben längst reagiert. Es ist höchste Zeit, dass wir auch in Mönchengladbach Maßnahmen ergreifen, um den Zugang für Jugendliche zu erschweren“, so Martin Heinen, sicherheitspolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion. „Wir freuen uns, dass unser Antrag breite Unterstützung im Rat gefunden hat. Jetzt ist die Verwaltung gefordert, eine rechtssichere Lösung zu erarbeiten.“
Der Beschluss sieht vor, dass geprüft wird, ob – nach dem Vorbild der Stadt Dortmund – eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen werden kann, die Verkauf, Abgabe und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige im Stadtgebiet untersagt. Ebenso soll geklärt werden, inwiefern Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet werden können.
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Nach den schweren Überschwemmungen durch den Starkregen am Dienstag stehen viele Mönchengladbacherinnen und Mönchengladbacher nun vor der schwierigen Aufgabe, ihre vollgelaufenen Keller und Wohnungen wieder in Ordnung zu bringen. Dazu gehört auch die Entsorgung von beschädigten Möbeln und Haushaltsgegenständen. Der CDU-Sprecher im Ausschuss für Umwelt und Mobilität, Henry Ferl, sowie der CDU-Ratsherr für Nierssiedlung/Uedding, Willi Schmitz, haben sich hierzu unmittelbar mit der mags in Verbindung gesetzt. „Wir konnten erfahren, dass die mags bereits mit Hochdruck an einer Lösung arbeitet, um die betroffenen Bürgerinnen und Bürger schnellstmöglich zu unterstützen“, so Ferl. Betroffene können ihren Sperrmüll unkompliziert anmelden – per E-Mail, über die App oder den mags-Melder. Auch telefonisch ist eine Meldung möglich, allerdings kann es dort wegen des hohen Anrufaufkommens aktuell zu längeren Wartezeiten kommen. Wer seine Adresse sowie die ungefähre Menge des Sperrmülls angibt, erhält zeitnah eine Rückmeldung. Sobald eine Extratour geplant ist, wird der Termin kurzfristig mitgeteilt. „Das kann ein bis zwei Tage dauern, weil die mags zusätzliche Kapazitäten freimachen muss – aber wichtig ist: die mags kümmert sich, unterstützt die Menschen in dieser schwierigen Situation und lässt sie nicht allein“, betont Schmitz. Wichtiger Hinweis: Vor der Abholung der beschädigten Dinge sollten Betroffene unbedingt Rücksprache mit ihrer Versicherung halten. Manche Versicherungen bestehen auf eine vorherige Begutachtung oder zumindest auf aussagekräftige Fotos. Wer seine beschädigten Möbel und Gegenstände vorschnell entsorgt, riskiert sonst den Verlust seiner Ansprüche. Die CDU-Fraktion dankt allen Kräften, die in den vergangenen Tagen im Einsatz waren und noch sind: der Feuerwehr, der Polizei, den Rettungsdiensten, dem Technischen Hilfswerk und nicht zuletzt der städtischen Tochter mags. „Dieses Engagement zeigt, dass Mönchengladbach in Krisenzeiten zusammenhält“, so Ferl und Schmitz abschließend.

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ost kritisiert erneut den Umgang der Ampel-Mehrheit mit den Anliegen der Neuwerker Bürgerschaft. Schon 2023 wurde eine Querungshilfe an der Dünner Straße ohne Rücksicht auf betroffene Geschäfte und Arztpraxen durchgesetzt – trotz Protesten der Anlieger. In der jüngsten Sitzung legte die Verwaltung nun eine weitere Gehwegüberfahrt im Einmündungsbereich Dünner Straße/Gathersweg (zwischen Restaurant Neuzeit und Bäckerei Jacobs) vor. Diese solle laut Verwaltung der Förderung des Fußverkehrs dienen und ist Teil des Nahmobilitäts- und Lärmaktionsplans. Die CDU sieht darin keinen spürbaren Nutzen: „Wir erkennen keinen Mehrwert für die Fußgänger. Stattdessen steigt die Gefahr für Autofahrer, die beim Ein- und Ausfahren zusätzliche Pflasterhöhen beachten müssen“, erklärt Tim Eickels, Ratsherr aus Neuwerk. „SPD und Grüne verstecken sich hinter allgemeinen Plänen, statt auf konkrete Neuwerker Anliegen einzugehen.“ Auch Robert Baues, Mitglied der BV Ost, übt scharfe Kritik: „Die Anliegen der direkten Nachbarschaft werden ignoriert. Gleichzeitig werden fünf neue Fahrradabstellplätze direkt vor dem Eingang der Bäckerei Jacobs geplant – genau dort, wo sich morgens Kundenschlangen bilden. Dazu kommt eine Verengung der Dünner Straße, die LKW- und Busfahrer vor zusätzliche Probleme stellt.“ Unterstützung erhält er von Willi Schmitz, ebenfalls Mitglied der BV Ost: „Die Neuwerker Bevölkerung wird erneut in ihrer Annahme bestätigt, dass SPD und Grüne mehr gegen die Wünsche der Bürger arbeiten als dafür. Beispiele wie die über Nacht abgeschafften Parkplätze an der Engelblecker Straße zeigen diesen Politikstil deutlich. Spätestens nach der Kommunalwahl muss sich das ändern.“ Die CDU fordert die Verwaltung und die Mehrheitsfraktionen auf, die Anliegen der Bürger ernst zu nehmen und bürgernahe Entscheidungen zu treffen – statt mit einer 70.000-Euro-Maßnahme am Bedarf vorbei zu planen.