Antrag der CDU zur Aktualisierung der Ladenöffnungszeiten

Philipp Braun • 25. Juni 2025

Kioskbetreiber wünschen sich mehr Möglichkeiten bei der Sonntagsöffnung

Antrag der CDU zur Aktualisierung der Ladenöffnungszeiten

Die CDU Mönchengladbach kann den Wunsch vieler Kioskbetreiber nach mehr Möglichkeiten bei der Sonntagsöffnung nachvollziehen. Daher bringt die CDU-Ratsfraktion einen entsprechenden Antrag in Rat und Hauptausschuss ein, der eine Aktualisierung des Ladenöffnungzeitgesetzes durch den NRW-Gesetzgeber in den entscheidenden Punkten anregt. Ziel soll dabei sein, dass nach dem Vorbild anderer Bundesländer eine Erweiterung der heute maximal zulässigen Öffnungszeit von fünf Stunden geprüft wird. Die entsprechenden Argumente haben die CDU-Abgeordneten im Deutschen Bundestag und Landtag, Dr. Günter Krings, Vanessa Odermatt und Jochen Klenner bereits vor Wochen bei den zuständigen Ministerien und den Arbeitsgruppen ihrer Fraktionen eingebracht.
Aufgrund des verfassungsrechtlich garantierten Sonntagsschutzes gelten bundesweit Einschränkungen bei den Verkaufszeiten und des Sortiments. Die Details werden seit 2006 in den Bundesländern geregelt - in Nordrhein-Westfalen sind zum Beispiel unter gewissen Bedingungen fünf Verkaufsstunden an den Sonntagen erlaubt. Es geht hier jedoch nicht um eine explizite Regelung für Kioske, sondern das grundsätzliche Öffnen von Verkaufsstellen an Sonntagen. „Das Gesetz gilt in den entscheidenden Punkten unverändert seit fast 20 Jahren und zu dieser konkreten Frage hat es bisher kaum Debatten gegeben“, berichten die Abgeordneten.
Diskussionen in den Vorjahren drehten sich vielmehr um die verkaufsoffenen Sonntage im Zusammenhang mit Festen und Veranstaltungen (Frühjahr 2018) oder zuletzt Automaten-Verkaufsstellen. Umgekehrt seien aber auch keine massiven Beschwerden über grundsätzliche Probleme bei der Durchsetzung der Regeln bekannt. „Vor diesem Hintergrund teilen wir das Unverständnis der Betreiber und der breiten Öffentlichkeit in Mönchengladbach, dass eine freiwillige durch die Spitze der Stadtverwaltung angeordnete Sonderrazzia im Frühjahr stattgefunden hat, obwohl es über Jahre in der täglichen Praxis keinerlei Probleme gab“, so die Abgeordneten.
Für dieses Verwaltungshandeln trage einzig und allein der Oberbürgermeister als Verwaltungschef die Verantwortung, betont CDU-Ratsherr Martin Heinen. „Um davon abzulenken, werden nun offenbar von seinen SPD-Parteifreunden durchschaubare Nebelkerzen gezündet, teilweise auch mit dreisten Fake-News“, so Heinen mit Blick auf die SPD-Ausführungen, die Schuld liege ausschließlich bei der NRW-Landesregierung.
"Wie kann es sein, dass bei einem Landesgesetz nur eine Stadt Probleme hat und in anderen Städten sogar öffentlich der Kopf über das Verhalten der Mönchengladbacher Stadtverwaltung geschüttelt wird - siehe die Berichterstattung im Düsseldorfer Lokalteil der Rheinischen Post am 12.05.2025.“, so Heinen. Auch den Antrag von SPD, Grünen und Linken zu einer Initiative im Land Änderungen im Gesetz zu erreichen, beurteilt Heinen differenziert: "Wenn es den Antragstellern um die Sache gegangen wäre, hätten sie uns - wie sonst üblich – sicher im Vorfeld angeboten, den Antrag zu unterschreiben. Das ist aber leider nicht geschehen, was mit Blick auf eine eigentlich nötige gemeinsame Unterstützung von Gewerbetreibenden äußerst bedauerlich ist. Daher werden wir uns nun, zusammen mit unseren Abgeordneten, die bereits vor Wochen an den entsprechenden Stellen aktiv geworden sind, auf allen politischen Ebenen daran arbeiten, dass wir die Kioskbetreiber unterstützen können." Gleichzeitig lehnen die Christdemokraten die offenbar weiterhin andauernde Gängelung der Kioske durch die Mönchengladbacher Stadtverwaltung strikt ab.

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3. Juli 2026
Spätestens seit einigen traurigen Ereignissen der näheren Vergangenheit wissen wir hinlänglich, dass Mitarbeitende der Stadt Mönchengladbach insbesondere im außendienstlichen Einsatz der Gefahr ausgesetzt sind, Opfer von gewalttätigen Angriffen zu werden. Im Fokus stehen hierbei naturgemäß die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungs- und Servicedienstes (KOS), aber auch andere Einheiten im vornehmlich außendienstlichen Einsatz (z.B. die Verkehrsüberwachung). "Wer für unsere Stadt einsteht, der muss sich auch auf unsere Stadt verlassen können. Deshalb wollen wir Beschäftigte, die im Dienst Opfer von Gewalt werden, nicht mit den Folgen allein lassen", führt Dominic Gläser, Vorsitzender des Ausschusses für Öffentliche Ordnung, Feuerwehr und Katastrophenschutz (AFOK), aus. Kommt es zu einem tätlichen Angriff auf städtische Mitarbeitende, kommt auf die Täterin oder den Täter ein entsprechendes Strafverfahren zu. Im Anschluss daran haben die geschädigten Mitarbeitenden je nach Lage des Falls die Möglichkeit, zivilrechtlich Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche vor Gericht geltend zu machen. Problem dabei aus Sicht der Mitarbeitenden: Verfügt die verurteilte Person nicht über die finanziellen Ressourcen, bleiben die Forderungen uneinbringlich. „Das Landesbeamtengesetz sieht vor, dass das Land derartige Ansprüche sofort nach Gerichtsurteil an die Geschädigten auszahlt und die verurteilte Person dann monatliche Zahlungen an die Landeskasse leistet. Ersatzweise kann eine solche Regelung auch für Kommunalbeamte angewandt werden, nicht jedoch für Angestellte, was für die Mitarbeitenden in Mönchengladbach ein Problem ist, da ein Großteil der im Fokus stehenden Einheiten vorwiegend im Angestelltenverhältnis tätig ist“, so Gläser weiter. Genau diese Lücke wollen CDU und SPD nun schließen: „Ob jemand im Beamten- oder im Angestelltenverhältnis steht, darf künftig keine Rolle mehr spielen. Entscheidend ist, ob Beschäftigte im Dienst Opfer eines Angriffs geworden sind und daraus gerichtlich festgestellte Ansprüche entstanden sind. In solchen Fällen soll die Stadt bei uneinbringlichen Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen einstehen.“, so der Sprecher der SPD im AFOK, Tonda Löffler.  Für Martin Heinen, Sprecher der CDU im AFOK ist klar: „Am liebsten wäre es mir, die von uns nun eingebrachte Regelung kommt gar nicht erst zum Tragen. Wenn es aber zu tätlichen Angriffen auf unsere Mitarbeitenden kommt, hilft Geld alleine zwar bei Weitem nicht bei der Bewältigung. Dass Opfer aber 15, 20 oder mehr Jahre auf eine Begleichung von Ansprüchen warten müssen, entspricht nicht unserem Anspruch an Fürsorge, weshalb es gut ist, dass diese mitarbeitendenfreundliche Regelung nun auf den Weg gebracht wird“.
3. Juli 2026
Der Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung gibt grünes Licht für den „Bau-Turbo“. Damit sollen Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Ziel ist ein weiterer Hebel zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums. „Wir freuen uns sehr, dass der „Bau-Turbo“ nun auch in Mönchengladbach kommt. Wohnraum wird dringend benötigt und wir müssen alles dafür tun, damit gute Projekte schneller umgesetzt werden können. Mit dem Beschluss setzen wir ein klares Signal für einfachere Verfahren, mehr Tempo beim Bauen und für eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung“, erklärt die baupolitische Sprecherin der CDU-Ratsfraktion, Marion Gutsche. Von der Einführung des „Bau-Turbos“ profitieren insbesondere Investoren und Bauträger. Kürzere Genehmigungszeiten schaffen mehr Planungssicherheit, reduzieren Finanzierungskosten und erhöhen die Attraktivität Mönchengladbachs als Investitionsstandort für neue Wohnbauprojekte, erklären die CDU & SPD Stadtratsfraktionen. „Für Investoren und Bauträger zählen vor allem Verlässlichkeit und Geschwindigkeit. Wenn Genehmigungen schneller erteilt werden, können beispielsweise Mehrfamilienhäuser oder neue Wohnquartiere deutlich früher realisiert werden,“ meint Andrea Koczelnik, die baupolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion. „Besonders begrüßen wir, dass der „Bau-Turbo“ sowohl im Innenbereich als auch unter bestimmten Voraussetzungen im Außenbereich Anwendung finden kann. Dadurch eröffnen sich zusätzliche Möglichkeiten, Flächenpotenziale für die Stadtentwicklung zu nutzen“, so CDU-Ratsherr Manfred Langen.  Thomas Fegers (SPD), Vorsitzender des Ausschusses für Planung, Bauen und Stadtentwicklung meint dazu: „Wir sind überzeugt, dass der „Bau-Turbo“ den Wohnungsbau in Mönchengladbach, unter Beachtung städtischer Rahmenplanungen, nachhaltig stärken wird. Unsere Stadt soll für Investoren, Bauträger und zukünftige Bewohner gleichermaßen noch attraktiver werden.“
3. Juli 2026
Die Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Mönchengladbach setzen sich dafür ein, die Sanierung und Aufwertung städtischer Spielplätze auch im Haushaltsjahr 2027 im Blick zu behalten.  Mit einem gemeinsamen Antrag soll die Verwaltung beauftragt werden zu prüfen, wie der bisherige Ansatz für notwendige Maßnahmen im städtischen Spielplatzportfolio fortgeführt werden kann. Frei zugängliche und wohnortnahe Spielplätze seien wichtige Orte für Kinder und Familien. Deshalb wollen beide Fraktionen frühzeitig klären, wie die begonnene Spielplatzentwicklungsplanung verlässlich und mit Augenmaß fortgesetzt werden kann. „Wir haben im Kooperationsvertrag klar vereinbart, die Spielplatzentwicklungsplanung konsequent fortzusetzen. Gut gepflegte und sichere Spielplätze sind wichtige Orte für Kinder und Familien in unserer Stadt. Deshalb wollen wir frühzeitig klären, wie wir Sanierung, Aufwertung und nachhaltigen Unterhalt auch im Haushalt 2027 verlässlich absichern können. Dabei geht es um Familienfreundlichkeit, Bewegung, Begegnung und um eine verantwortungsvolle Planung, die Qualität sichert und hohe Folgekosten vermeidet.“, so MdL Jochen Klenner, Sprecher der CDU-Fraktion im Jugendhilfeausschuss. Die Sprecherin der SPD-Fraktion im Jugendhilfeausschuss, Ratsfrau Ursula Schiffer ergänzt: „Wer eine familienfreundliche Stadt gestalten will, muss bei den Kindern anfangen. Moderne Spielplätze fördern Bewegung, soziale Kontakte und die Entwicklung junger Menschen. Deshalb setzen wir unseren eingeschlagenen Weg konsequent fort und investieren weiterhin in die Qualität unserer Spielplätze und schaffen attraktive Orte für alle Familien in allen Stadtteilen Mönchengladbachs.“ “Sichere und moderne Spielplätze schaffen Raum für Bewegung und Entwicklung unserer Kinder. Damit investieren wir in das Wohlbefinden von Familien.”, sagte die Ausschussvorsitzende im Jugendhilfeausschuss, CDU-Ratsfrau Christiane Sörgel.
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