"Protected Bike Lane“: Stadt muss auf Druck der CDU heftige juristische Klatsche eingestehen
Philipp Braun • 19. März 2025
Mehr als halbe Millionen Euro in den Sand gesetzt

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem Eilverfahren entschieden: Die Protected Bike Lane auf der Hohenzollernstraße muss zurückgebaut werden. Die CDU-Ratsfraktion hatte hierzu den Hauptausschuss per Sondersitzung einberufen lassen und sieht sich nach der Diskussion zum Gerichtsentscheid zur Protected Bike Lane in ihrer langjährigen Kritik bestätigt.
„Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist eine deutliche Klatsche für die Stadtverwaltung und Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD). Wir haben als CDU stets darauf hingewiesen, dass die Rechtslage unsicher ist. Nun zeigt sich: Mehr als eine halbe Millionen Euro wurden ohne tragfähige rechtliche Grundlage verbaut“, erklärt Martin Heinen, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion. „Die juristische Unsicherheit war von Anfang an absehbar. Dennoch wurde eine Lösung durchgesetzt, die nun in dieser Form aufgrund einer Fülle als Regelverstößen gegen die Straßenverkehrsordnung nicht haltbar ist. Steuergelder, die wir für den Ausbau vernünftiger Radwege gut hätten einsetzen können, wurden stattdessen für dieses Prestigeprojekt der Ampel-Mehrheit leichtfertig in den Sand gesetzt. Alleine der Rückbau der hartkantigen Steine und das Entfernen der unerlaubten Doppel-Linie kostet die Steuerzahler rund 200.000 EUR“.
Besonders gravierend ist, dass bereits im Oktober ein erstes Verfahren wegen der Klage eines Bürgers eingeleitet wurde, das die Stadt, anstatt transparent die Öffentlichkeit zu informieren, unter der Decke gehalten hat. „Die mangelnde Transparenz der Verwaltung ist ein weiter Aspekt dieses Vorgangs, der nicht hinnehmbar ist. Es stellt sich die Frage, warum Oberbürgermeister Heinrichs und seine Verwaltung die Öffentlichkeit nicht früher über die rechtlichen Schwierigkeiten informiert haben“, so Heinen weiter.
Die CDU-Fraktion akzeptiert die Beschwerde der Stadt gegen die zu kurze Frist für den Rückbau. Im Ausschuss erklärte die Verwaltung, dass sie es im Gerichtsverfahren versäumt hatte, dem Gericht mitzuteilen, wie viel Zeit sie für einen Rückbau benötigt und daher nun eine nicht umsetzbare Frist auferlegt bekommen habe. Zudem räumt die Verwaltung selbst ein, dass es kaum Aussicht auf eine erfolgreiche Verteidigung der Protected Bike Lane vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gibt. Aus Sicht der CDU stellt sich daher mit Blick in die Zukunft die Frage, wie eine verkehrssichere und rechtskonforme Lösung für die Hohenzollernstraße, aber auch allen anderen zukünftigen Projekten, aussehen kann.
Henry Ferl, Sprecher der CDU im Ausschuss für Umwelt und Mobilität, betont: „Wir stehen zur Förderung des Radverkehrs, aber sie muss fachlich sinnvoll und rechtssicher erfolgen. Nun muss schnellstmöglich eine tragfähige Alternative auf den Tisch, um eine verkehrssichere Radverkehrslösung für die Hohenzollernstraße zu gewährleisten.“
In der Diskussion um die Führung der Radverbindung in Eicken hat die CDU deutlich gemacht, dass sie der Überzeugung ist und dafür plädiert, die Bökelstraße oder die Eickener Straße als tragfähige Alternativrouten in die Planung aufzunehmen. Diese Frage wird auf Vorschlag der CDU-Fraktion nun in der kommenden Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Mobilität weiter fachlich beraten.
Die CDU fordert, dass die Fehler der Vergangenheit ernsthaft aufgearbeitet werden und sich solche Fehlplanungen nicht wiederholen.
„Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist eine deutliche Klatsche für die Stadtverwaltung und Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD). Wir haben als CDU stets darauf hingewiesen, dass die Rechtslage unsicher ist. Nun zeigt sich: Mehr als eine halbe Millionen Euro wurden ohne tragfähige rechtliche Grundlage verbaut“, erklärt Martin Heinen, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion. „Die juristische Unsicherheit war von Anfang an absehbar. Dennoch wurde eine Lösung durchgesetzt, die nun in dieser Form aufgrund einer Fülle als Regelverstößen gegen die Straßenverkehrsordnung nicht haltbar ist. Steuergelder, die wir für den Ausbau vernünftiger Radwege gut hätten einsetzen können, wurden stattdessen für dieses Prestigeprojekt der Ampel-Mehrheit leichtfertig in den Sand gesetzt. Alleine der Rückbau der hartkantigen Steine und das Entfernen der unerlaubten Doppel-Linie kostet die Steuerzahler rund 200.000 EUR“.
Besonders gravierend ist, dass bereits im Oktober ein erstes Verfahren wegen der Klage eines Bürgers eingeleitet wurde, das die Stadt, anstatt transparent die Öffentlichkeit zu informieren, unter der Decke gehalten hat. „Die mangelnde Transparenz der Verwaltung ist ein weiter Aspekt dieses Vorgangs, der nicht hinnehmbar ist. Es stellt sich die Frage, warum Oberbürgermeister Heinrichs und seine Verwaltung die Öffentlichkeit nicht früher über die rechtlichen Schwierigkeiten informiert haben“, so Heinen weiter.
Die CDU-Fraktion akzeptiert die Beschwerde der Stadt gegen die zu kurze Frist für den Rückbau. Im Ausschuss erklärte die Verwaltung, dass sie es im Gerichtsverfahren versäumt hatte, dem Gericht mitzuteilen, wie viel Zeit sie für einen Rückbau benötigt und daher nun eine nicht umsetzbare Frist auferlegt bekommen habe. Zudem räumt die Verwaltung selbst ein, dass es kaum Aussicht auf eine erfolgreiche Verteidigung der Protected Bike Lane vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gibt. Aus Sicht der CDU stellt sich daher mit Blick in die Zukunft die Frage, wie eine verkehrssichere und rechtskonforme Lösung für die Hohenzollernstraße, aber auch allen anderen zukünftigen Projekten, aussehen kann.
Henry Ferl, Sprecher der CDU im Ausschuss für Umwelt und Mobilität, betont: „Wir stehen zur Förderung des Radverkehrs, aber sie muss fachlich sinnvoll und rechtssicher erfolgen. Nun muss schnellstmöglich eine tragfähige Alternative auf den Tisch, um eine verkehrssichere Radverkehrslösung für die Hohenzollernstraße zu gewährleisten.“
In der Diskussion um die Führung der Radverbindung in Eicken hat die CDU deutlich gemacht, dass sie der Überzeugung ist und dafür plädiert, die Bökelstraße oder die Eickener Straße als tragfähige Alternativrouten in die Planung aufzunehmen. Diese Frage wird auf Vorschlag der CDU-Fraktion nun in der kommenden Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Mobilität weiter fachlich beraten.
Die CDU fordert, dass die Fehler der Vergangenheit ernsthaft aufgearbeitet werden und sich solche Fehlplanungen nicht wiederholen.
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Eigentlich wollte die CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Süd die nach der ersten Förderrunde des Bezirkshaushalts verbliebenen 35.000 Euro mit einer zweiten Förderrunde an lokale Vereine weitergeben. Das ist aufgrund der Haushaltssperre leider nicht mehr möglich. Das ist besonders schade, denn die Vereine leisten jeden Tag Großartiges. Sie bringen Menschen zusammen, fördern Sport, Kultur und soziales Engagement und sind aus unseren Stadtteilen nicht wegzudenken. Gerade das Ehrenamt verdient unsere Unterstützung. Die Haushaltssperre ist notwendig, um die städtischen Finanzen wieder auf eine solide Grundlage zu stellen. Trotzdem bleibt es bedauerlich, dass ausgerechnet unsere Vereine die Auswirkungen jetzt so deutlich zu spüren bekommen. Die Fraktion hofft, dass man im nächsten Jahr wieder die Möglichkeit hat, die wichtige Arbeit über den Bezirkshaushalt zu unterstützen. Social-Media Video: https://www.instagram.com/reel/Da3ejltMKFp/?igsh=MW9rc2s3aGp2ZmYzdg==

Spätestens seit einigen traurigen Ereignissen der näheren Vergangenheit wissen wir hinlänglich, dass Mitarbeitende der Stadt Mönchengladbach insbesondere im außendienstlichen Einsatz der Gefahr ausgesetzt sind, Opfer von gewalttätigen Angriffen zu werden. Im Fokus stehen hierbei naturgemäß die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungs- und Servicedienstes (KOS), aber auch andere Einheiten im vornehmlich außendienstlichen Einsatz (z.B. die Verkehrsüberwachung). "Wer für unsere Stadt einsteht, der muss sich auch auf unsere Stadt verlassen können. Deshalb wollen wir Beschäftigte, die im Dienst Opfer von Gewalt werden, nicht mit den Folgen allein lassen", führt Dominic Gläser, Vorsitzender des Ausschusses für Öffentliche Ordnung, Feuerwehr und Katastrophenschutz (AFOK), aus. Kommt es zu einem tätlichen Angriff auf städtische Mitarbeitende, kommt auf die Täterin oder den Täter ein entsprechendes Strafverfahren zu. Im Anschluss daran haben die geschädigten Mitarbeitenden je nach Lage des Falls die Möglichkeit, zivilrechtlich Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche vor Gericht geltend zu machen. Problem dabei aus Sicht der Mitarbeitenden: Verfügt die verurteilte Person nicht über die finanziellen Ressourcen, bleiben die Forderungen uneinbringlich. „Das Landesbeamtengesetz sieht vor, dass das Land derartige Ansprüche sofort nach Gerichtsurteil an die Geschädigten auszahlt und die verurteilte Person dann monatliche Zahlungen an die Landeskasse leistet. Ersatzweise kann eine solche Regelung auch für Kommunalbeamte angewandt werden, nicht jedoch für Angestellte, was für die Mitarbeitenden in Mönchengladbach ein Problem ist, da ein Großteil der im Fokus stehenden Einheiten vorwiegend im Angestelltenverhältnis tätig ist“, so Gläser weiter. Genau diese Lücke wollen CDU und SPD nun schließen: „Ob jemand im Beamten- oder im Angestelltenverhältnis steht, darf künftig keine Rolle mehr spielen. Entscheidend ist, ob Beschäftigte im Dienst Opfer eines Angriffs geworden sind und daraus gerichtlich festgestellte Ansprüche entstanden sind. In solchen Fällen soll die Stadt bei uneinbringlichen Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen einstehen.“, so der Sprecher der SPD im AFOK, Tonda Löffler. Für Martin Heinen, Sprecher der CDU im AFOK ist klar: „Am liebsten wäre es mir, die von uns nun eingebrachte Regelung kommt gar nicht erst zum Tragen. Wenn es aber zu tätlichen Angriffen auf unsere Mitarbeitenden kommt, hilft Geld alleine zwar bei Weitem nicht bei der Bewältigung. Dass Opfer aber 15, 20 oder mehr Jahre auf eine Begleichung von Ansprüchen warten müssen, entspricht nicht unserem Anspruch an Fürsorge, weshalb es gut ist, dass diese mitarbeitendenfreundliche Regelung nun auf den Weg gebracht wird“.

Der Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung gibt grünes Licht für den „Bau-Turbo“. Damit sollen Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Ziel ist ein weiterer Hebel zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums. „Wir freuen uns sehr, dass der „Bau-Turbo“ nun auch in Mönchengladbach kommt. Wohnraum wird dringend benötigt und wir müssen alles dafür tun, damit gute Projekte schneller umgesetzt werden können. Mit dem Beschluss setzen wir ein klares Signal für einfachere Verfahren, mehr Tempo beim Bauen und für eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung“, erklärt die baupolitische Sprecherin der CDU-Ratsfraktion, Marion Gutsche. Von der Einführung des „Bau-Turbos“ profitieren insbesondere Investoren und Bauträger. Kürzere Genehmigungszeiten schaffen mehr Planungssicherheit, reduzieren Finanzierungskosten und erhöhen die Attraktivität Mönchengladbachs als Investitionsstandort für neue Wohnbauprojekte, erklären die CDU & SPD Stadtratsfraktionen. „Für Investoren und Bauträger zählen vor allem Verlässlichkeit und Geschwindigkeit. Wenn Genehmigungen schneller erteilt werden, können beispielsweise Mehrfamilienhäuser oder neue Wohnquartiere deutlich früher realisiert werden,“ meint Andrea Koczelnik, die baupolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion. „Besonders begrüßen wir, dass der „Bau-Turbo“ sowohl im Innenbereich als auch unter bestimmten Voraussetzungen im Außenbereich Anwendung finden kann. Dadurch eröffnen sich zusätzliche Möglichkeiten, Flächenpotenziale für die Stadtentwicklung zu nutzen“, so CDU-Ratsherr Manfred Langen. Thomas Fegers (SPD), Vorsitzender des Ausschusses für Planung, Bauen und Stadtentwicklung meint dazu: „Wir sind überzeugt, dass der „Bau-Turbo“ den Wohnungsbau in Mönchengladbach, unter Beachtung städtischer Rahmenplanungen, nachhaltig stärken wird. Unsere Stadt soll für Investoren, Bauträger und zukünftige Bewohner gleichermaßen noch attraktiver werden.“
