Lettow-Vorbeck-Straße: CDU stimmt geschlossen gegen Umbenennung
Fabian Eickstädt • 13. November 2019
Das Ergebnis der schriftlichen Befragung vor vier Jahren war eindeutig: Mehr als 90 Prozent der Anwohnerinnen und Anwohner sprachen sich gegen eine Umbenennung der Lettow-Vorbeck-Straße aus. Angesichts des klaren Meinungsbildes entschied sich die Bezirksvertretung Nord in der Folge gegen eine Neubenennung der nach dem deutschen General benannten Straße am Bunten Garten. Aufgrund eines Bürgerantrages steht das Thema in diesem Ratszug heute (17 Uhr, Rathaus Abtei) erneut auf der Tagesordnung des Gremiums.
„Wir respektieren weiterhin das deutliche und klare Votum der Anwohnerinnen und Anwohner und werden daher auch dieses Mal als CDU geschlossen gegen eine Umbenennung der Straße stimmen“, kündigt der Vorsitzende der CDU-Bezirksfraktion Nord, Christoph Dohmen, an.
„Gerade auf kommunaler Ebene wird heute oftmals zu Recht eine stärkere und unmittelbarere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungsprozessen gefordert. Eine verlässliche und faire Politik zeichnet sich dann aber gerade dadurch aus, dass sie den derart ermittelten Willen akzeptiert und ihr Handeln danach ausrichtet. Wer den Bürgerwillen nur dann gelten lässt, wenn er in das eigene Parteiprogramm oder Weltbild passt, erschüttert zwangsläufig Vertrauen in demokratische Verfahren.“
Vor vier Jahren hatte ein Bündnis aus Die Linke, der Grünen-Fraktion im Rat und der inzwischen aufgelösten PiPa-Gruppe (Piraten und „Die Partei“) eine Neubenennung der Straße gefordert. Im Kulturausschuss beschlossen CDU und SPD daraufhin, die unmittelbar Betroffenen selbst zu Wort kommen zu lassen. Ein Schreiben mit Informationen und zur historischen Einordnung des Namensgebers der Straße ging den Anwohnern zeitgleich mit der damaligen Umfrage zu.
„Ich bin insbesondere gespannt, wie die Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke abstimmen werden. Bei fast jeder Ratsentscheidung fordern sie gebetsmühlenartig und mit der großen Geste ein Mehr an Bürgerbeteiligung und Demokratie. Jetzt können sie an einem konkreten Beispiel zeigen, welchen Wert sie dieser Beteiligung tatsächlich beimessen“, erklärt Dohmen.
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Eigentlich wollte die CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Süd die nach der ersten Förderrunde des Bezirkshaushalts verbliebenen 35.000 Euro mit einer zweiten Förderrunde an lokale Vereine weitergeben. Das ist aufgrund der Haushaltssperre leider nicht mehr möglich. Das ist besonders schade, denn die Vereine leisten jeden Tag Großartiges. Sie bringen Menschen zusammen, fördern Sport, Kultur und soziales Engagement und sind aus unseren Stadtteilen nicht wegzudenken. Gerade das Ehrenamt verdient unsere Unterstützung. Die Haushaltssperre ist notwendig, um die städtischen Finanzen wieder auf eine solide Grundlage zu stellen. Trotzdem bleibt es bedauerlich, dass ausgerechnet unsere Vereine die Auswirkungen jetzt so deutlich zu spüren bekommen. Die Fraktion hofft, dass man im nächsten Jahr wieder die Möglichkeit hat, die wichtige Arbeit über den Bezirkshaushalt zu unterstützen. Social-Media Video: https://www.instagram.com/reel/Da3ejltMKFp/?igsh=MW9rc2s3aGp2ZmYzdg==

Spätestens seit einigen traurigen Ereignissen der näheren Vergangenheit wissen wir hinlänglich, dass Mitarbeitende der Stadt Mönchengladbach insbesondere im außendienstlichen Einsatz der Gefahr ausgesetzt sind, Opfer von gewalttätigen Angriffen zu werden. Im Fokus stehen hierbei naturgemäß die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungs- und Servicedienstes (KOS), aber auch andere Einheiten im vornehmlich außendienstlichen Einsatz (z.B. die Verkehrsüberwachung). "Wer für unsere Stadt einsteht, der muss sich auch auf unsere Stadt verlassen können. Deshalb wollen wir Beschäftigte, die im Dienst Opfer von Gewalt werden, nicht mit den Folgen allein lassen", führt Dominic Gläser, Vorsitzender des Ausschusses für Öffentliche Ordnung, Feuerwehr und Katastrophenschutz (AFOK), aus. Kommt es zu einem tätlichen Angriff auf städtische Mitarbeitende, kommt auf die Täterin oder den Täter ein entsprechendes Strafverfahren zu. Im Anschluss daran haben die geschädigten Mitarbeitenden je nach Lage des Falls die Möglichkeit, zivilrechtlich Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche vor Gericht geltend zu machen. Problem dabei aus Sicht der Mitarbeitenden: Verfügt die verurteilte Person nicht über die finanziellen Ressourcen, bleiben die Forderungen uneinbringlich. „Das Landesbeamtengesetz sieht vor, dass das Land derartige Ansprüche sofort nach Gerichtsurteil an die Geschädigten auszahlt und die verurteilte Person dann monatliche Zahlungen an die Landeskasse leistet. Ersatzweise kann eine solche Regelung auch für Kommunalbeamte angewandt werden, nicht jedoch für Angestellte, was für die Mitarbeitenden in Mönchengladbach ein Problem ist, da ein Großteil der im Fokus stehenden Einheiten vorwiegend im Angestelltenverhältnis tätig ist“, so Gläser weiter. Genau diese Lücke wollen CDU und SPD nun schließen: „Ob jemand im Beamten- oder im Angestelltenverhältnis steht, darf künftig keine Rolle mehr spielen. Entscheidend ist, ob Beschäftigte im Dienst Opfer eines Angriffs geworden sind und daraus gerichtlich festgestellte Ansprüche entstanden sind. In solchen Fällen soll die Stadt bei uneinbringlichen Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen einstehen.“, so der Sprecher der SPD im AFOK, Tonda Löffler. Für Martin Heinen, Sprecher der CDU im AFOK ist klar: „Am liebsten wäre es mir, die von uns nun eingebrachte Regelung kommt gar nicht erst zum Tragen. Wenn es aber zu tätlichen Angriffen auf unsere Mitarbeitenden kommt, hilft Geld alleine zwar bei Weitem nicht bei der Bewältigung. Dass Opfer aber 15, 20 oder mehr Jahre auf eine Begleichung von Ansprüchen warten müssen, entspricht nicht unserem Anspruch an Fürsorge, weshalb es gut ist, dass diese mitarbeitendenfreundliche Regelung nun auf den Weg gebracht wird“.

Der Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung gibt grünes Licht für den „Bau-Turbo“. Damit sollen Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Ziel ist ein weiterer Hebel zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums. „Wir freuen uns sehr, dass der „Bau-Turbo“ nun auch in Mönchengladbach kommt. Wohnraum wird dringend benötigt und wir müssen alles dafür tun, damit gute Projekte schneller umgesetzt werden können. Mit dem Beschluss setzen wir ein klares Signal für einfachere Verfahren, mehr Tempo beim Bauen und für eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung“, erklärt die baupolitische Sprecherin der CDU-Ratsfraktion, Marion Gutsche. Von der Einführung des „Bau-Turbos“ profitieren insbesondere Investoren und Bauträger. Kürzere Genehmigungszeiten schaffen mehr Planungssicherheit, reduzieren Finanzierungskosten und erhöhen die Attraktivität Mönchengladbachs als Investitionsstandort für neue Wohnbauprojekte, erklären die CDU & SPD Stadtratsfraktionen. „Für Investoren und Bauträger zählen vor allem Verlässlichkeit und Geschwindigkeit. Wenn Genehmigungen schneller erteilt werden, können beispielsweise Mehrfamilienhäuser oder neue Wohnquartiere deutlich früher realisiert werden,“ meint Andrea Koczelnik, die baupolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion. „Besonders begrüßen wir, dass der „Bau-Turbo“ sowohl im Innenbereich als auch unter bestimmten Voraussetzungen im Außenbereich Anwendung finden kann. Dadurch eröffnen sich zusätzliche Möglichkeiten, Flächenpotenziale für die Stadtentwicklung zu nutzen“, so CDU-Ratsherr Manfred Langen. Thomas Fegers (SPD), Vorsitzender des Ausschusses für Planung, Bauen und Stadtentwicklung meint dazu: „Wir sind überzeugt, dass der „Bau-Turbo“ den Wohnungsbau in Mönchengladbach, unter Beachtung städtischer Rahmenplanungen, nachhaltig stärken wird. Unsere Stadt soll für Investoren, Bauträger und zukünftige Bewohner gleichermaßen noch attraktiver werden.“
