CDU und SPD bringen Dringlichkeitsantrag zum Thema Klimaschutz ein

CDU-Ratsfraktion • 26. Juni 2019

Für die öffentliche Ratssitzung am kommenden Mittwoch (Beginn 15 Uhr, Ratssaal des Rathauses Rheydt) haben die Fraktionen von CDU und SPD einen Dringlichkeitsantrag zum Thema Klimaschutz angekündigt. Lesen Sie ihn hier im Wortlaut:


Dringlichkeitsantrag gem. § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates:

Rat 03.07.2019


Beratungsgegenstand

Klimaschutz in Mönchengladbach


Beschlussentwurf:

Der Rat der Stadt Mönchengladbach beschließt in Ergänzung des Klimaschutzkonzeptes (2011), der Stadtentwicklungsstrategie mg+ (2016) und des Antrags Blühendes Mönchengladbach (2019) weitere konkrete klimapolitische Bausteine:


  1. Der Rat der Stadt Mönchengladbach bekennt sich zu den Klimazielen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.


  2. Der Rat der Stadt Mönchengladbach erkennt an, dass die Veränderung des Klimas auch in Mönchengladbach ernsthafte Maßnahmen erfordert, um diese Ziele zu erreichen.


  3. Der Rat der Stadt Mönchengladbach erklärt seinen Willen, die Belange des Klimaschutzes in gleichem Maße zu beachten wie die des Umwelt- und Naturschutzes, der sozialen Sicherung der Bürgerinnen und Bürger sowie das Funktionieren des Wirtschaftsstandortes.


  4. Der Rat der Stadt Mönchengladbach setzt auf tatsächlich wirksame und zielführende Maßnahmen. Er setzt darauf, Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung einer breiten Öffentlichkeit näher zu bringen und Menschen zum Mitmachen zu bewegen. 


  5. Öffentliches Stadtgrün: Gerade Bäume leisten einen wesentlichen Beitrag zum Stadtklima. Daher sind die Dürreperioden und der Schädlingsbefall in jüngster Zeit eine nicht zu unterschätzende Bedrohung. Die mags AÖR zeigt im kommenden Umweltausschuss bereits ergriffene und zukünftige Maßnahmen auf, um den Straßenbaumbestand ökologisch zu erhalten.


  6. Förderung von stadtökologischen Maßnahmen: Die Stadt unterstützt und fördert private Initiativen wie Urban-Gardening-Projekte, Baumpatenschaften, Gründächer oder den Umbau von Schottergärten zu ökologisch sinnvollen Flächen.



  7. Gebäudebestand: Die Sanierung des bestehenden Gebäudebestandes wird im Rahmen der neuen Wohnungsbaustrategie der Stadt als elementarer Baustein der Förderberatung gestärkt. Darüber hinaus soll die im Zusammenhang des Strukturwandels geplante Internationale Technologie- und Bauausstellung (ITBA) dazu beitragen, klimaschonende Bauweisen voranzutreiben.



  8. Mobilität: Der Umweltverbund im Nah- und Fernverkehr muss gestärkt werden. Nach Umsetzung der dritten und letzten Stufe des neuen Liniennetzkonzeptes muss das Konzept evaluiert werden, um weitere Potentiale und Bedarfe zu ermitteln. Sharing-Modelle, der Ausbau des Radverkehrs und der Busverkehr müssen stärker zusammenrücken, um den Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel zu ermöglichen. Die Stadtverwaltung geht mit einem eigenen Mobilitätskonzept für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter voran.



  9. Dialog: Die Stadt entwickelt ein Kommunikationskonzept, um Maßnahmen des Klimaschutzes darzustellen und für Akzeptanz zu werben. Dabei kann auf die vorhandene Homepage www.klimaschutz-mg.de aufgebaut werden. Darüber hinaus wird der Dialog zwischen Stadtverwaltung, Politik sowie lokalen Initiativen wie dem BUND oder dem NABU gesucht und intensiviert, um weitere Maßnahmen zu entwickeln und das Klimaschutzkonzept fortzuschreiben.


Begründung:

1. Der Antrag ist dringlich und unaufschiebbar, da die Politik erstmals im letzten Umwelt- und Feuerwehrausschuss durch die mags darüber ausführlich unterrichtet worden ist, dass mit Blick auf den städtischen Straßenbaumbestand in Mönchengladbach dringender politischer Handlungsbedarf besteht (4a). Ein Zuwarten über die Sommerpause, bevor eine weitere öffentliche Gremien-Befassung erfolgt, erscheint angesichts des Stellenwertes des Themas für das Stadtklima und ggf. zu berücksichtigender gesetzlicher Vorgaben für die Baumpflege nicht vertretbar.

2. Feststeht und richtig ist, dass es ein ernsthaftes Problem beim Schutz des weltweiten Klimas gibt. Richtig ist aber auch, dass Deutschland am weltweiten CO2-Ausstoß einen Anteil von lediglich zwei Prozent hat und keine Kommune allein in der Lage sein wird, wirkstarke Maßnahmen zu ergreifen, um das im Klimaabkommen von Paris festgelegte Ziel von einer Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad zu erreichen. Klimaschutz ist eine globale Aufgabe, die in erster Linie auf nationaler und supranationaler Ebene durch Verträge und konkretes Handeln geregelt werden muss. Dabei zählt jeder kleine Schritt. Gerade an diesen kleinen Schritten kann jeder mitwirken.

Die Stadt Mönchengladbach hat in den vergangenen Jahrzehnten an vielen Stellen richtige Entscheidungen getroffen und mit dem Klimaschutzkonzept 2011 eine Basis für konkrete Maßnahmen beschlossen. Jüngste politische Entscheidungen wie die Veränderung des Vorrangstraßennetzes, der neue Nahverkehrsplan, die Einführung der Fahrradstraße/ blaue Route, der Luftreinhalteplan oder der Beitritt zur Initiative Fairtrade-Town sind nur einige Beispiele. Erfreulicherweise zeigen viele Maßnahmen auch schon Wirkungen. So konnten beispielsweise die Grenzwerte für saubere Luft 2018 eingehalten werden.

Gerade die öffentliche Debatte der letzten Monate zeigt deutlich, dass viele Menschen dem Klimaschutz eine immer größere Rolle zubilligen. Gleichzeitig stoßen nicht alle Maßnahmen, wie etwa Stromtrassen für erneuerbare Energie, Windkraftanlagen oder Eingriffe in den Autoverkehr auf volle Zustimmung. Aus Sicht der Antragssteller ist es dabei ebenfalls überaus wichtig, die Menschen auf dem Weg mitzunehmen, sie dazu zu ermutigen, aktiv an der Entwicklung der Stadt mitzuwirken; z. B. indem sie ihre Häuser energetisch sanieren.

Der Umweltausschuss soll sich vor diesem Hintergrund gemeinsam mit der Stadtverwaltung, den beteiligten städtischen Unternehmen sowie lokalen Initiativen mit der Erarbeitung weiterer konkreter Maßnahmen zum Klimaschutz befassen.

Mönchengladbach, den 25. Juni 2019

Alle Beiträge

von Philipp Braun 15. Mai 2025
Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat in seiner Sitzung am Montag auf Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich beschlossen, dass die Verwaltung eine kommunale Regelung zum Verbot des Verkaufs sowie der Abgabe und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige prüfen soll. Die CDU begrüßt die Zustimmung der anderen Fraktionen zu diesem wichtigen Schritt für den Gesundheitsschutz von Jugendlichen. „Lachgas ist kein harmloser Freizeitspaß, sondern ein ernstzunehmendes Rauschmittel mit gefährlichen Folgen für Körper und Psyche“, warnt Petra Heinen-Dauber, jugendpolitische Sprecherin der CDU-Ratsfraktion. „Wir beobachten mit großer Sorge, dass der Konsum gerade unter Jugendlichen zunimmt – teilweise sogar im Umfeld von Schulen, Spielplätzen oder Freizeiteinrichtungen. Daher war es uns wichtig diesen Antrag in den Rat einzubringen und danken den anderen Fraktionen für ihre Zustimmung.“ Die CDU verweist auf eine steigende Zahl von Missbrauchsfällen auch in Mönchengladbach. Das ursprünglich aus der Medizin und Gastronomie bekannte Gas wird mittlerweile in Form kleiner Kapseln oder Flaschen in Kiosken, Tankstellen und Spätverkaufsstellen frei verkauft – häufig auch an Minderjährige, obwohl die gesundheitlichen Gefahren immens sind. Neben kurzfristigen Wirkungen wie Schwindel, Übelkeit und Bewusstlosigkeit drohen bei regelmäßigem Konsum langfristige Nervenschäden, Lähmungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. „Andere europäische Länder wie die Niederlande und Großbritannien haben längst reagiert. Es ist höchste Zeit, dass wir auch in Mönchengladbach Maßnahmen ergreifen, um den Zugang für Jugendliche zu erschweren“, so Martin Heinen, sicherheitspolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion. „Wir freuen uns, dass unser Antrag breite Unterstützung im Rat gefunden hat. Jetzt ist die Verwaltung gefordert, eine rechtssichere Lösung zu erarbeiten.“ Der Beschluss sieht vor, dass geprüft wird, ob – nach dem Vorbild der Stadt Dortmund – eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen werden kann, die Verkauf, Abgabe und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige im Stadtgebiet untersagt. Ebenso soll geklärt werden, inwiefern Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet werden können. „Die Stadt muss hier vorbeugend tätig werden – zum Schutz der Gesundheit und Entwicklung junger Menschen“, so Petra Heinen-Dauber abschließend. „Es geht nicht um Bevormundung, sondern um Verantwortung.“
von Philipp Braun 15. Mai 2025
Mit Unverständnis reagiert die CDU-Ratsfraktion auf die ablehnende Haltung von SPD, Grünen und Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD) zur Unterstützung der Mönchengladbacher Kioskbetreiber. In der Ratssitzung am Montag hatte die CDU beantragt, dass die Verwaltung eine zentrale Informationsveranstaltung für Kioskbesitzer organisiert. Diese wünschen sich nach mehreren Kontrollen zu Sonntagsöffnungen dringend Klarheit und Dialog – doch Verwaltung und Mehrheitskoalition verweigern beides. „Die Stadt könnte helfen, wenn sie nur wollte“, erklärt der CDU-Sprecher im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Feuerwehr und Katastrophenschutz, Martin Heinen. „Viele Kioskbetreiber wissenderzeit nicht, was erlaubt ist und was nicht. Sie brauchen klare Informationen, keine Bürokratiehürden – und vor allem ein Signal, dass sie mit ihren Sorgen ernst genommen werden.“ Die CDU hatte den Antrag eingebracht, nachdem sich zahlreiche Kioskbetreiber an ihre Ratsfraktion gewandt hatten. Der Wunsch: Neben einer schriftlichen Information durch die Verwaltung auch eine Präsenzveranstaltung, bei der offene Fragen beantwortet und Sachverhalte geklärt werden können. Doch die Mehrheit im Rat verweigerte dieses Angebot. SPD, Grüne und Die Linke lehnten den Antrag ab – ebenso wie OB Heinrichs. Er verwies lapidar darauf, dass sich jeder Betreiber ja individuell melden könne. „Diese Haltung ist weltfremd und realitätsfern“, kritisiert CDU-Fraktionsvorsitzender Fred Hendricks. „Kioskbetreiber sind kleine Unternehmer, die täglich um ihre Existenz kämpfen. Statt ihnen aktiv unter die Arme zu greifen, zeigt die Stadt ihnen die kalte Schulter. Offenbar haben diese Betriebe bei SPD und Grünen keine Lobby.“ Die Verwaltung verschanzt sich hinter angeblicher Gesetzeslage und verweist auf das Land. Dabei gäbe es durchaus Spielräume für pragmatische Lösungen entlang der rechtlichen Rahmenbedingungen – andere Städte machen es vor. Doch in Mönchengladbach herrscht Stillstand. „Wir erwarten von der Verwaltung keine Rechtsbeugung, aber einen lösungsorientierten Umgang mit einer Branche, die Teil der Nahversorgung in unseren Stadtteilen ist“, so Martin Heinen. „Wenn gewollt wäre, könnte man mit Blick auf das Ladenöffnungsgesetz praktikable Wege finden.“ Die Folgen der Untätigkeit sind fatal: Die betroffenen Kioske verlieren wichtige Sonntagsumsätze – Einnahmen, die stattdessen an Tankstellen, Bahnhöfen oder ins benachbarte Ausland wie die Niederlande fließen, wo Sonntagsöffnungen erlaubt sind. „Wenn wir unsere lokale Nahversorgung erhalten wollen, muss sich die Stadt endlich als Partner der kleinen Betriebe verstehen“, fordert Fred Hendricks. „Dazu gehört ein offener Austausch auf Augenhöhe – nicht Ignoranz und Wegducken.“
Mehr anzeigen