Antwort von Dr. Hans Peter Schlegelmilch auf den offenen Brief der Opposition zur NEW-Beteiligung "share2drive"

CDU-Ratsfraktion • 19. Juli 2019

In einem offenen Brief haben sich die Vorsitzenden der Oppositionsfraktionen im Stadtrat diese Woche an den Aufsichtsratsvorsitzenden der NEW AG und CDU-Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans Peter Schlegelmilch gewandt. Unter anderem fordern sie eine schnellstmögliche Besetzung des zweiten Vorstandspostens bei der NEW und werfen den handelnden Personen im Zusammenhang mit der NEW-Beteiligung "share2drive" widerrechtliches Verhalten vor. Lesen Sie hier die Antwort von Dr. Hans Peter Schlegelmilch im Wortlaut:


Sehr geehrte(r) ....,

für Ihren offenen Brief vom 16. Juli 2019, in dem Sie mich um Auskunft zum Prozedere und zum Zeitpunkt der Besetzung der zweiten Vorstandsposition der NEW AG bitten, bedanke ich mich und nehme wie folgt dazu Stellung:

Wie zuletzt im Rahmen der zurückliegenden Gremiensitzungen der NEW AG, NEW Kommunalholding GmbH und der NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH Anfang Juni berichtet, ist der Prozess der Vorstandssuche entgegen Ihrer Darstellung mittlerweile weit fortgeschritten. Als Aufsichtsratsmitglieder dieser Gremien haben Sie an den Sitzungen im Juni 2019 teilgenommen und sind von mir persönlich informiert worden. Zum weiteren Ab­lauf werde ich wie auch in der Vergangenheit in den entsprechenden Gremien nach der Auf­sichtsratssitzung der NEW AG im September informieren. An dieser Stelle möchte ich Sie um Verständnis bitten, dass ich und der Personalausschuss im Rahmen eines solchen Prozesses eine angemessene Vertraulichkeit wahren müssen.

Bei der Beteiligung der NEW-Tochter NEW Smart City GmbH an der Share2Drive GmbH möchte ich deutlich darauf hinweisen, dass die von Ihnen benutzte Formulierung der Wider­rechtlichkeit der Beteiligung unangemessen ist und von mir entschieden zurückgewiesen wird. Wir waren bei der Beschlussfassung des Aufsichtsrates aufgrund der eingeholten juristischen Expertise von der Rechtmäßigkeit der Beteiligung und von der Genehmigungs­fähigkeit der Beteiligung überzeugt und sind es bis heute. Die Aufsichtsratsmitglieder und ich als Aufsichtsratsvorsitzender haben uns, wie es das Gesellschaftsrecht vorgibt, bei unserer Entscheidung ausschließlich im Unternehmensinteresse und damit dem Wohl des Unter­nehmens leiten lassen. Nur eine zukunftsfähige NEW-Gruppe kann einen Beitrag zu einer funktionierenden und wachsenden Stadt und Region leisten. Daher haben sowohl die Aufsichtsräte bei ihrer Entscheidungsfindung als auch der Vorstand bei der Umsetzung der getroffenen Ent­scheidung ihren gesellschaftsrechtlichen Sorgfaltspflichten vollumfänglich entsprochen. Die uns nachträglich am 26.06.2019 in einem Gespräch mit der Kommunal-aufsicht mitgeteilte, divergierende Rechtsauffassung zur Beteiligung an der Share2Drive GmbH respektieren wir, schließen uns dieser aber nicht an.

An dieser Stelle möchte ich Sie zudem im Sinne eines angemessenen Dialoges dazu ein­laden, die relevanten Fakten und Positionen in einem entsprechenden Rahmen und in konstruktiver Art und Weise auszutauschen. In unserer Verantwortung für die Stadt Mönchengladbach, für die weiteren beteiligten Kommunen, die Geschäftspartner und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NEW, halte ich dies für dringend erforderlich.

Lassen Sie uns gerne in einem gemeinsamen Gespräch die weiteren Schritte des Dialoges konkretisieren.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hans Peter Schlegelmilch

Aufsichtsratsvorsitzender der NEW AG

Fraktionsvorsitzender der CDU Mönchengladbach

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von Philipp Braun 15. Mai 2025
Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat in seiner Sitzung am Montag auf Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich beschlossen, dass die Verwaltung eine kommunale Regelung zum Verbot des Verkaufs sowie der Abgabe und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige prüfen soll. Die CDU begrüßt die Zustimmung der anderen Fraktionen zu diesem wichtigen Schritt für den Gesundheitsschutz von Jugendlichen. „Lachgas ist kein harmloser Freizeitspaß, sondern ein ernstzunehmendes Rauschmittel mit gefährlichen Folgen für Körper und Psyche“, warnt Petra Heinen-Dauber, jugendpolitische Sprecherin der CDU-Ratsfraktion. „Wir beobachten mit großer Sorge, dass der Konsum gerade unter Jugendlichen zunimmt – teilweise sogar im Umfeld von Schulen, Spielplätzen oder Freizeiteinrichtungen. Daher war es uns wichtig diesen Antrag in den Rat einzubringen und danken den anderen Fraktionen für ihre Zustimmung.“ Die CDU verweist auf eine steigende Zahl von Missbrauchsfällen auch in Mönchengladbach. Das ursprünglich aus der Medizin und Gastronomie bekannte Gas wird mittlerweile in Form kleiner Kapseln oder Flaschen in Kiosken, Tankstellen und Spätverkaufsstellen frei verkauft – häufig auch an Minderjährige, obwohl die gesundheitlichen Gefahren immens sind. Neben kurzfristigen Wirkungen wie Schwindel, Übelkeit und Bewusstlosigkeit drohen bei regelmäßigem Konsum langfristige Nervenschäden, Lähmungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. „Andere europäische Länder wie die Niederlande und Großbritannien haben längst reagiert. Es ist höchste Zeit, dass wir auch in Mönchengladbach Maßnahmen ergreifen, um den Zugang für Jugendliche zu erschweren“, so Martin Heinen, sicherheitspolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion. „Wir freuen uns, dass unser Antrag breite Unterstützung im Rat gefunden hat. Jetzt ist die Verwaltung gefordert, eine rechtssichere Lösung zu erarbeiten.“ Der Beschluss sieht vor, dass geprüft wird, ob – nach dem Vorbild der Stadt Dortmund – eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen werden kann, die Verkauf, Abgabe und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige im Stadtgebiet untersagt. Ebenso soll geklärt werden, inwiefern Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet werden können. „Die Stadt muss hier vorbeugend tätig werden – zum Schutz der Gesundheit und Entwicklung junger Menschen“, so Petra Heinen-Dauber abschließend. „Es geht nicht um Bevormundung, sondern um Verantwortung.“
von Philipp Braun 15. Mai 2025
Mit Unverständnis reagiert die CDU-Ratsfraktion auf die ablehnende Haltung von SPD, Grünen und Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD) zur Unterstützung der Mönchengladbacher Kioskbetreiber. In der Ratssitzung am Montag hatte die CDU beantragt, dass die Verwaltung eine zentrale Informationsveranstaltung für Kioskbesitzer organisiert. Diese wünschen sich nach mehreren Kontrollen zu Sonntagsöffnungen dringend Klarheit und Dialog – doch Verwaltung und Mehrheitskoalition verweigern beides. „Die Stadt könnte helfen, wenn sie nur wollte“, erklärt der CDU-Sprecher im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Feuerwehr und Katastrophenschutz, Martin Heinen. „Viele Kioskbetreiber wissenderzeit nicht, was erlaubt ist und was nicht. Sie brauchen klare Informationen, keine Bürokratiehürden – und vor allem ein Signal, dass sie mit ihren Sorgen ernst genommen werden.“ Die CDU hatte den Antrag eingebracht, nachdem sich zahlreiche Kioskbetreiber an ihre Ratsfraktion gewandt hatten. Der Wunsch: Neben einer schriftlichen Information durch die Verwaltung auch eine Präsenzveranstaltung, bei der offene Fragen beantwortet und Sachverhalte geklärt werden können. Doch die Mehrheit im Rat verweigerte dieses Angebot. SPD, Grüne und Die Linke lehnten den Antrag ab – ebenso wie OB Heinrichs. Er verwies lapidar darauf, dass sich jeder Betreiber ja individuell melden könne. „Diese Haltung ist weltfremd und realitätsfern“, kritisiert CDU-Fraktionsvorsitzender Fred Hendricks. „Kioskbetreiber sind kleine Unternehmer, die täglich um ihre Existenz kämpfen. Statt ihnen aktiv unter die Arme zu greifen, zeigt die Stadt ihnen die kalte Schulter. Offenbar haben diese Betriebe bei SPD und Grünen keine Lobby.“ Die Verwaltung verschanzt sich hinter angeblicher Gesetzeslage und verweist auf das Land. Dabei gäbe es durchaus Spielräume für pragmatische Lösungen entlang der rechtlichen Rahmenbedingungen – andere Städte machen es vor. Doch in Mönchengladbach herrscht Stillstand. „Wir erwarten von der Verwaltung keine Rechtsbeugung, aber einen lösungsorientierten Umgang mit einer Branche, die Teil der Nahversorgung in unseren Stadtteilen ist“, so Martin Heinen. „Wenn gewollt wäre, könnte man mit Blick auf das Ladenöffnungsgesetz praktikable Wege finden.“ Die Folgen der Untätigkeit sind fatal: Die betroffenen Kioske verlieren wichtige Sonntagsumsätze – Einnahmen, die stattdessen an Tankstellen, Bahnhöfen oder ins benachbarte Ausland wie die Niederlande fließen, wo Sonntagsöffnungen erlaubt sind. „Wenn wir unsere lokale Nahversorgung erhalten wollen, muss sich die Stadt endlich als Partner der kleinen Betriebe verstehen“, fordert Fred Hendricks. „Dazu gehört ein offener Austausch auf Augenhöhe – nicht Ignoranz und Wegducken.“
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