Die CDU-Ratsfraktion Mönchengladbach ist für ein klares, nachvollziehbares und akzeptiertes Verkehrskonzept in der ganzen Stadt
16. April 2026
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Grundsätzlich soll Tempo 50, insbesondere auf Hauptstraßen, Vorrangstraßen und wichtigen Durchgangsstrecken gelten. In Wohngebieten sollen Tempo-30-Zonen gestärkt werden, wenn sie zu mehr Ruhe, mehr Sicherheit und mehr Lebensqualität beitragen.
Für die CDU-Ratsfraktion braucht gute Verkehrspolitik Augenmaß. Straßen erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Wohnquartiere verlangen besonderen Schutz und mehr Rücksichtnahme. Übergeordnete Verkehrsachsen müssen erreichbar, leistungsfähig und verlässlich bleiben. Gerade das Hin und Her auf einzelnen Durchgangsstrecken sorgt vielerorts für Unverständnis und Verärgerung. Deshalb setzt sich die CDU dafür ein, bestehende Tempo-30-Regelungen auf Vorrang- und Durchgangsstrecken regelmäßig zu überprüfen und dort, wo es rechtlich möglich und verkehrlich sinnvoll ist, wieder zu einer einheitlichen Tempo-50-Regelung zurückzukehren."
Henry Ferl, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion Mönchengladbach, erklärt weiter: „Wir wollen ein Verkehrskonzept, das für die Menschen in unserer Stadt verständlich ist und im Alltag überzeugt. Tempo-30-Zonen in Wohngebieten sind ein sinnvoller Beitrag zu mehr Ruhe und Sicherheit. Hauptverkehrsachsen müssen ihre Funktion für den gesamtstädtischen Verkehr zugleich zuverlässig erfüllen. An besonders sensiblen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Altenheimen gelten selbstverständlich besondere Schutzmaßstäbe. Hier unterstützt die CDU gezielte Regelungen, sofern sie rechtlich möglich und sachlich geboten sind. Dazu können auch zeitlich befristete Geschwindigkeitsbegrenzungen gehören, etwa dann, wenn sie sich an den tatsächlichen Nutzungszeiten vor Ort orientieren. Eine pauschale Ausweitung von Tempo 30 auf weitere Straßenabschnitte hält die Ratsfraktion dagegen für den falschen Weg."
Simon Schmitz, Mitglied im Fraktionsvorstand der CDU-Ratsfraktion Mönchengladbach, betont: „Die Menschen erwarten zu Recht eine Verkehrspolitik, die nachvollziehbar, verlässlich und alltagstauglich ist. Mehr Sicherheit und Lebensqualität in den Wohngebieten und zugleich funktionierende Verkehrsachsen in der ganzen Stadt schließen sich nicht aus. Genau diese Balance wollen wir für Mönchengladbach sichern."
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Eigentlich wollte die CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Süd die nach der ersten Förderrunde des Bezirkshaushalts verbliebenen 35.000 Euro mit einer zweiten Förderrunde an lokale Vereine weitergeben. Das ist aufgrund der Haushaltssperre leider nicht mehr möglich. Das ist besonders schade, denn die Vereine leisten jeden Tag Großartiges. Sie bringen Menschen zusammen, fördern Sport, Kultur und soziales Engagement und sind aus unseren Stadtteilen nicht wegzudenken. Gerade das Ehrenamt verdient unsere Unterstützung. Die Haushaltssperre ist notwendig, um die städtischen Finanzen wieder auf eine solide Grundlage zu stellen. Trotzdem bleibt es bedauerlich, dass ausgerechnet unsere Vereine die Auswirkungen jetzt so deutlich zu spüren bekommen. Die Fraktion hofft, dass man im nächsten Jahr wieder die Möglichkeit hat, die wichtige Arbeit über den Bezirkshaushalt zu unterstützen. Social-Media Video: https://www.instagram.com/reel/Da3ejltMKFp/?igsh=MW9rc2s3aGp2ZmYzdg==

Spätestens seit einigen traurigen Ereignissen der näheren Vergangenheit wissen wir hinlänglich, dass Mitarbeitende der Stadt Mönchengladbach insbesondere im außendienstlichen Einsatz der Gefahr ausgesetzt sind, Opfer von gewalttätigen Angriffen zu werden. Im Fokus stehen hierbei naturgemäß die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungs- und Servicedienstes (KOS), aber auch andere Einheiten im vornehmlich außendienstlichen Einsatz (z.B. die Verkehrsüberwachung). "Wer für unsere Stadt einsteht, der muss sich auch auf unsere Stadt verlassen können. Deshalb wollen wir Beschäftigte, die im Dienst Opfer von Gewalt werden, nicht mit den Folgen allein lassen", führt Dominic Gläser, Vorsitzender des Ausschusses für Öffentliche Ordnung, Feuerwehr und Katastrophenschutz (AFOK), aus. Kommt es zu einem tätlichen Angriff auf städtische Mitarbeitende, kommt auf die Täterin oder den Täter ein entsprechendes Strafverfahren zu. Im Anschluss daran haben die geschädigten Mitarbeitenden je nach Lage des Falls die Möglichkeit, zivilrechtlich Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche vor Gericht geltend zu machen. Problem dabei aus Sicht der Mitarbeitenden: Verfügt die verurteilte Person nicht über die finanziellen Ressourcen, bleiben die Forderungen uneinbringlich. „Das Landesbeamtengesetz sieht vor, dass das Land derartige Ansprüche sofort nach Gerichtsurteil an die Geschädigten auszahlt und die verurteilte Person dann monatliche Zahlungen an die Landeskasse leistet. Ersatzweise kann eine solche Regelung auch für Kommunalbeamte angewandt werden, nicht jedoch für Angestellte, was für die Mitarbeitenden in Mönchengladbach ein Problem ist, da ein Großteil der im Fokus stehenden Einheiten vorwiegend im Angestelltenverhältnis tätig ist“, so Gläser weiter. Genau diese Lücke wollen CDU und SPD nun schließen: „Ob jemand im Beamten- oder im Angestelltenverhältnis steht, darf künftig keine Rolle mehr spielen. Entscheidend ist, ob Beschäftigte im Dienst Opfer eines Angriffs geworden sind und daraus gerichtlich festgestellte Ansprüche entstanden sind. In solchen Fällen soll die Stadt bei uneinbringlichen Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen einstehen.“, so der Sprecher der SPD im AFOK, Tonda Löffler. Für Martin Heinen, Sprecher der CDU im AFOK ist klar: „Am liebsten wäre es mir, die von uns nun eingebrachte Regelung kommt gar nicht erst zum Tragen. Wenn es aber zu tätlichen Angriffen auf unsere Mitarbeitenden kommt, hilft Geld alleine zwar bei Weitem nicht bei der Bewältigung. Dass Opfer aber 15, 20 oder mehr Jahre auf eine Begleichung von Ansprüchen warten müssen, entspricht nicht unserem Anspruch an Fürsorge, weshalb es gut ist, dass diese mitarbeitendenfreundliche Regelung nun auf den Weg gebracht wird“.

Der Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung gibt grünes Licht für den „Bau-Turbo“. Damit sollen Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Ziel ist ein weiterer Hebel zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums. „Wir freuen uns sehr, dass der „Bau-Turbo“ nun auch in Mönchengladbach kommt. Wohnraum wird dringend benötigt und wir müssen alles dafür tun, damit gute Projekte schneller umgesetzt werden können. Mit dem Beschluss setzen wir ein klares Signal für einfachere Verfahren, mehr Tempo beim Bauen und für eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung“, erklärt die baupolitische Sprecherin der CDU-Ratsfraktion, Marion Gutsche. Von der Einführung des „Bau-Turbos“ profitieren insbesondere Investoren und Bauträger. Kürzere Genehmigungszeiten schaffen mehr Planungssicherheit, reduzieren Finanzierungskosten und erhöhen die Attraktivität Mönchengladbachs als Investitionsstandort für neue Wohnbauprojekte, erklären die CDU & SPD Stadtratsfraktionen. „Für Investoren und Bauträger zählen vor allem Verlässlichkeit und Geschwindigkeit. Wenn Genehmigungen schneller erteilt werden, können beispielsweise Mehrfamilienhäuser oder neue Wohnquartiere deutlich früher realisiert werden,“ meint Andrea Koczelnik, die baupolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion. „Besonders begrüßen wir, dass der „Bau-Turbo“ sowohl im Innenbereich als auch unter bestimmten Voraussetzungen im Außenbereich Anwendung finden kann. Dadurch eröffnen sich zusätzliche Möglichkeiten, Flächenpotenziale für die Stadtentwicklung zu nutzen“, so CDU-Ratsherr Manfred Langen. Thomas Fegers (SPD), Vorsitzender des Ausschusses für Planung, Bauen und Stadtentwicklung meint dazu: „Wir sind überzeugt, dass der „Bau-Turbo“ den Wohnungsbau in Mönchengladbach, unter Beachtung städtischer Rahmenplanungen, nachhaltig stärken wird. Unsere Stadt soll für Investoren, Bauträger und zukünftige Bewohner gleichermaßen noch attraktiver werden.“
